*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ihr Fall? Die Krankenversicherung erstattet die Kosten nicht.
Die private Krankenversicherung ersetzt die Kosten, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden. Dieses Kostenerstattungsprinzip greift auch, wenn Kosten durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstanden sind. Der erstattungsfähige Anteil wird dem Versicherungsnehmer von der Krankenversicherung ersetzt. Soweit die graue Theorie. Die Wirklichkeit sieht leider oft weit düsterer aus. Nämlich schwarz. Denn nicht selten kommt es zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung zum Streit. Inhalt des Konfliktes ist die Frage, welche ärztlichen Leistungen von der Versicherung nach den Vertragsbedingungen übernommen werden müssen; und auch zu welchem Abrechnungssatz. Zudem treten private Krankenversicherungen immer häufiger vom Versicherungsvertrag wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung zurück. Zeigen sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag nach Ansicht der Versicherung bereits „Ungenauigkeiten”, nimmt das der Versicherer zum Anlass, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu verweigern.
Fazit: Lehnt die Versicherung die vollständige oder teilweise Erstattung ab, sollten Sie sich sofort an einen fachlich kompetenten Anwalt wenden.
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Pia Vilsmeier vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und nicht auch Ärzte vertritt.
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