*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ihr Fall? Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nichts.
Seine Arbeitskraft sollte man absichern, heißt es immer wieder. Das macht man dann in der Regel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU). Welche Leistungsverpflichtungen der Versicherungsgeber dabei eingeht, ist klar in den Allgemeinen Vertragsbedingungen nachzulesen. Doch das heißt für den Versicherten nicht automatisch, dass er im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente von seiner Versicherung erhält. Stellt der Versicherte seinen Leistungsantrag, wird dieser nicht selten abgelehnt. Die Versicherungen stellen sich gerne auf den Standpunkt, dass der Versicherte ja gar nicht berufsunfähig sei oder therapeutisch (noch) nicht alles getan hätte, um eine Gesundung herbeizuführen. Häufiges Argument ist auch, er hätte ursprünglich falsche oder unvollständige Angaben beim Abschluss der Versicherung gemacht. Als sei der Schicksalsschlag der Berufsunfähigkeit nicht schon schlimm genug für den Betroffenen, wird ihm jetzt auch noch finanzielle Grundversorgung verweigert. Da hilft es einem auch wenig zu wissen, dass in Deutschland jedes Jahr sowieso nur ein geringer Teil der Leistungssteller eine Zahlung erhält.
Fazit: Lehnt die Versicherung gleich zu Beginn die vollständige Zahlung ab, sollten Sie sich sofort an einen fachlich kompetenten Anwalt wenden.
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.
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