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lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.

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Die Versicherung zahlt nicht?

RAin Julia Unsin, Nina Echterlin, Pia Vilsmeier Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Anwalt für Versicherungsrecht

„Das Leben besteht hauptsächlich darin, daß man mit dem Unvorhergesehenen fertig werden muß.“ (John Steinbeck 1902-68, amerik. Schriftsteller) - Für Patienten ist dieser Satz bittere Realität. Vor allem immer dann, wenn schwere Krankheiten oder ein Unfall mit dauerhaften Folgen das weitere Leben belasten, entstehen Ansprüche gegenüber den Versicherungen.

Krankheit – Unfall – Berufsunfähigkeit – Erwerbsunfähigkeit

Das Versicherungsrecht ist sehr komplex. Ob Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versicherungen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit – meist spekulieren die Versicherungen erst einmal auf die Unwissenheit der Patienten und setzen auf die Ohnmacht und Resignation, die viele Patienten gegenüber ihrer Versicherung empfinden.

Viel Willkür passiert grade in Bezug auf Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Es ist Ihr gutes Recht, sich dagegen zu wehren!

Auch die Fälle, wobei es um die Anerkennung einer Schwerbehinderung für die Erwerbsunfähigkeitsrente geht – auch das hatten wir schon auf dem Tisch.

Die Versicherungen profitieren von der Unwissenheit der Patienten!

Meist ist es den Patienten auch gar nicht bewusst, welche Rechte sie gegenüber ihrer Versicherung geltend machen können. So werden dringend benötigte Gehhilfen in vielen Fällen nicht bezahlt, weil die Pflegestufe des Patienten angeblich mit dem Leistungskatalog der Krankenkasse nicht übereinstimmt (zumindest wird dies von der Krankenversicherung oft so vorgegeben). Auch werden Behandlungs- und Pflegekosten für spezielle Therapien, die nachweislich bei z. B. Autismus, Asperger Syndrom, psychischen Erkrankungen Linderung verschaffen könnten, häufig nicht von der Versicherung übernommen, weil sie nicht der „üblichen“ Schulmedizin unterliegen.

Bei Lebensversicherungen werden gerne „Gesundheitsfragen“ gestellt, die einen Versicherungsnehmer mit chronischer Erkrankung sehr stark knebeln und benachteiligen können.

Der Patient ist der Willkür der Versicherungen ausgeliefert und kann das Gegenteil kaum beweisen, weil ihm die juristischen Einblicke und die Fachkenntnisse dazu fehlen.

Der Versicherung ist das wohl bewusst, uns aber auch – deshalb kümmern wir uns um Sie!
Wir verhelfen Ihnen als Patient zu Ihrem Recht!

Die Patientenanwalt AG hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich ausschließlich für Sie als Patient einzusetzen.

Schreiben Sie uns, was Sie auf dem Herzen haben!

Wir helfen Ihnen gerne! Die Erstberatung ist natürlich kostenfrei!

Ihr Ansprechpartner

  • Michael Graf ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Thema Arzthaftung und Patientenrecht. Deutschlandweit profitieren Opfer von ärztlichen Kunstfehlern von seinem Expertenwissen.

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