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Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder


Das Sorgerecht verbleibt nach einer Scheidung üblicherweise bei beiden Elternteilen. Das Familiengericht kann das Sorgerecht daher beiden Ehegatten oder in begründeten Fällen nur einem Elternteil zusprechen.

Das Umgangsrecht, also das Recht die Kinder regelmäßig zu sehen, steht jedem Ehegatten zu.


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Wir beraten Sie in allen wichtigen Fragen, die sich unmittelbar vor und nach einer Trennung bzw. Scheidung stellen


Nach der Trennung
Unterhalt während der Trennung
Unterhalt nach einer Scheidung
Höhe
Verwirkung des Anspruchs
Geltendmachung des Unterhalts
Anspruch auf Auskunft
Umgangs- und Sorgerecht
Ehegatten- und Kindesunterhalt
Höhe
Ausbildungskosten
Geltendmachung des Anspruchs
Versorgungsausgleich
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Die streitige Scheidung
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