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Die streitige Scheidung


Bei einer Scheidung, der der andere Ehegatte nicht zustimmt, wird das Scheitern der Ehe erst nach dreijähriger Trennungszeit vermutet. Stimmt der andere Ehegatte bei einer Trennungsdauer zwischen ein und drei Jahren nicht zu, so muss dem Familiengericht das Scheitern der Ehe detailliert nachgewiesen werden. Anhaltspunkte für die erforderliche Zerrüttung sind z.B. der unbedingte Scheidungswille einer Partei, die ernsthafte und dauerhafte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner o.ä.

 

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Nach der Trennung
Unterhalt während der Trennung
Unterhalt nach einer Scheidung
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Verwirkung des Anspruchs
Geltendmachung des Unterhalts
Anspruch auf Auskunft
Umgangs- und Sorgerecht
Ehegatten- und Kindesunterhalt
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Ausbildungskosten
Geltendmachung des Anspruchs
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Die schnelle Scheidung
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Die streitige Scheidung
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Das Neue Unterhaltsrecht