
Wir helfen Ihre Scheidungskosten zu
reduzieren:
Wir bieten Ihnen eine zeitsparende
und kostengünstige
Alternative zur bundesweiten Durchführung
einer einverständlichen Scheidung.
Sind sich die Ehepartner weitgehend einig,
sparen Sie in erheblichem Umfang Kosten dadurch,
dass die einvernehmliche Scheidung mit der
Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes durchgeführt
werden kann.
Der Zeit- und Kostenaufwand für den Besuch des Anwalts, bei dem es meist
nur um reine Formalitäten geht, entfällt zunächst vollständig.
Das Antragsformular können Sie schnell, kostengünstig und unbürokratisch
am PC ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen (Heiratsurkunde, Vollmacht)
werden per Attachement oder Post an uns übersandt. Sobald Ihre Daten bei
uns eingegangen sind, erhalten Sie von unseren Experten im Familienrecht eine
telefonische Bestätigung. Erst hierdurch kommt ein Mandatsverhältnis
zustande.
Sobald wir den Scheidungsantrag
formuliert haben, erhalten Sie einen Entwurf
und eine Vorschussanforderung. Üblicherweise berechnen
wir ca. 60% der Kosten am Anfang des Verfahrens,
die restliche Forderung nach rechtkräftigem
Abschluss des Verfahrens. Nachdem wir den Scheidungsantrag
bei Gericht eingereicht haben, teilen wir Ihnen
das gerichtliche Aktenzeichen mit, sodass Sie
die erforderlichen Gerichtskosten selbst und
direkt bei Gericht einzahlen können.
Haben Sie nur geringes monatliches
Einkommen zur Verfügung,
so können wir für Ihre Scheidung auch einen Prozesskostenhilfeantrag
stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft das Gericht. Im besten
Falle entstehen Ihnen dann über die Kosten der Antragstellung im PKH-Verfahren
hinaus keine weiteren Kosten. Sowohl die Gerichts- als auch die weiteren
Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren übernimmt bei Bewilligung
des Antrags die Staatskasse oder schießt die Kosten zumindest vor.
Falls Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, geben Sie uns bitte
Bescheid. Wir werden diese dann für Sie, gleichzeitig mit Einreichung
des Scheidungsantrags, bei Gericht beantragen. Das hierfür nötige
Formular schicken wir Ihnen dann vorab zu. Üblicherweise müssen
dem Antrag Kopien der letzten 12 Gehaltsbescheinigungen, eine Kopie des
Mietvertrags sowie Unterlagen zu etwaigen Darlehensverträge o.ä.
in Kopie beigelegt werden. Diese übersenden Sie uns bitte zusammen
mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular.
Um Ihnen die ungefähren Kosten des Verfahrens
vorab mitteilen zu können, benötigen
wir folgende Angaben:
- monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
(ungefähre Angaben reichen
aus)
- Anzahl der Kinder
- einvernehmliche Scheidung oder nicht?
- gibt es bereits notarielle Vereinbarungen, insbesondere einen Ausschluss
des Versorgungsausgleichs?
Senden Sie mir die Angaben bitte per Email:
Was ist Scheidung online eigentlich?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Kosten entstehen?
Was geschieht, nachdem das Formular von mir abgesandt wurde?
Was ist, wenn ich Fragen habe?
Antragsformular für die Durchführung Ihrer Scheidung |