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Anwalt für Scheidung Online?


Wir helfen Ihre Scheidungskosten zu reduzieren:

Wir bieten Ihnen eine zeitsparende und kostengünstige Alternative zur bundesweiten Durchführung einer einverständlichen Scheidung.

Sind sich die Ehepartner weitgehend einig, sparen Sie in erheblichem Umfang Kosten dadurch, dass die einvernehmliche Scheidung mit der Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes durchgeführt werden kann.

Der Zeit- und Kostenaufwand für den Besuch des Anwalts, bei dem es meist nur um reine Formalitäten geht, entfällt zunächst vollständig. Das Antragsformular können Sie schnell, kostengünstig und unbürokratisch am PC ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen (Heiratsurkunde, Vollmacht) werden per Attachement oder Post an uns übersandt. Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von unseren Experten im Familienrecht eine telefonische Bestätigung. Erst hierdurch kommt ein Mandatsverhältnis zustande.

Sobald wir den Scheidungsantrag formuliert haben, erhalten Sie einen Entwurf und eine Vorschussanforderung. Üblicherweise berechnen wir ca. 60% der Kosten am Anfang des Verfahrens, die restliche Forderung nach rechtkräftigem Abschluss des Verfahrens. Nachdem wir den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht haben, teilen wir Ihnen das gerichtliche Aktenzeichen mit, sodass Sie die erforderlichen Gerichtskosten selbst und direkt bei Gericht einzahlen können.

Haben Sie nur geringes monatliches Einkommen zur Verfügung, so können wir für Ihre Scheidung auch einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft das Gericht. Im besten Falle entstehen Ihnen dann über die Kosten der Antragstellung im PKH-Verfahren hinaus keine weiteren Kosten. Sowohl die Gerichts- als auch die weiteren Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren übernimmt bei Bewilligung des Antrags die Staatskasse oder schießt die Kosten zumindest vor. Falls Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir werden diese dann für Sie, gleichzeitig mit Einreichung des Scheidungsantrags, bei Gericht beantragen. Das hierfür nötige Formular schicken wir Ihnen dann vorab zu. Üblicherweise müssen dem Antrag Kopien der letzten 12 Gehaltsbescheinigungen, eine Kopie des Mietvertrags sowie Unterlagen zu etwaigen Darlehensverträge o.ä. in Kopie beigelegt werden. Diese übersenden Sie uns bitte zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular.

Um Ihnen die ungefähren Kosten des Verfahrens vorab mitteilen zu können, benötigen wir folgende Angaben:
- monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten (ungefähre Angaben reichen aus)
- Anzahl der Kinder
- einvernehmliche Scheidung oder nicht?
- gibt es bereits notarielle Vereinbarungen, insbesondere einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs?

Senden Sie mir die Angaben bitte per Email:

Was ist Scheidung online eigentlich?
Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Kosten entstehen?
Was geschieht, nachdem das Formular von mir abgesandt wurde?
Was ist, wenn ich Fragen habe?
Antragsformular für die Durchführung Ihrer Scheidung

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Wir beraten Sie in allen wichtigen Fragen, die sich unmittelbar vor und nach einer Trennung bzw. Scheidung stellen


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