
Was passiert nachdem das Formular
von mir abgesendet wurde?
Zunächst erhalten Sie eine Auftragsbestätigung,
die telefonisch oder per E-mail erfolgt. Erst
mit dieser Bestätigung wird das Mandat
begründet. Falls Nachfragen nötig
sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung
setzen. Wir werden nach Ihren Angaben den Scheidungsantrag
formulieren und Ihnen per E-mail zur Durchsicht
und Freigabe zusenden. Nach Klärung von
eventuellen Rückfragen wird der Scheidungsantrag
dann an das zuständige Gericht gesandt.
Außerdem schicken wir Ihnen per Post die offiziellen Fragebögen
zum Versorgungs-ausgleich. Auf diesen Fragebögen werden Sie nach Einzelheiten
zu Ihrer Renten-versicherung befragt. Falls Sie Prozesskostenhilfe beantragen
wollen, senden wir Ihnen auch hierfür ein Formular zu.
In der Regel wenige Tage nach Einsenden des Scheidungsantrags können
wir Ihnen das gerichtliche Aktenzeichen Ihres Verfahrens mitteilen.
Das Gericht fängt erst an zu arbeiten, wenn der Prozesskostenvorschuss
gezahlt wird. Hierfür übersendet das Gericht eine Kostenrechnung,
die wir sofort an Sie weiterleiten. Entweder nach Eingang der Vorschusszahlung
beim Gericht oder nach Stellung des Prozesskostenhilfeantrags wird das Gericht
dem anderen Ehegatten eine Abschrift des Scheidungsantrags mit der Aufforderung
zusenden, hierzu innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Es reicht
aus, wenn der Ehegatte ein kurzes Schreiben an das Gericht verfasst, worin
er erklärt, dass er der Scheidung zustimmt und die Angaben in der Scheidungsschrift
zutreffen.
Nach Eingang der Auskünfte der Rentenversicherungsträger zum Versorgungs-ausgleich
wird dann vom Gericht ein Scheidungstermin bestimmt. An diesem Termin müssen
regelmäßig beide Ehegatten persönlich sowie mindestens ein
Anwalt anwesend sein. Falls nicht irgendwelche außergewöhnlichen
Umstände vorliegen, wird das Gericht in diesem Termin ein Scheidungsurteil
verkünden. Außerdem wird der Versorgungsausgleich durchgeführt,
indem das Gericht bestimmt, dass von dem Versicherungskonto des einen, ein
bestimmter Betrag auf das Versicherungskonto des anderen übertragen wird.
Derjenige, der während der Ehezeit die höheren Anwartschaften erworben
hat, ist dem anderen ausgleichspflichtig.
Der Gerichtstermin dauert in der Regel etwa 15 Minuten.
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