Ihre Scheidung „online“ in Auftrag zu geben ist
vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine sog. einvernehmliche
Scheidung durchführen möchten. Sie sparen nicht nur
Zeit, sondern auch Nerven. Sie müssen keine zeitraubenden
und unnötigen Gespräche über die Gründe
Ihrer Trennung führen. Das Verfahren wird unbürokratisch
und schnell vorangetrieben. Sie bekommen bei der Umsetzung
Ihrer Ziele jederzeit fundierten Rat.
Voraussetzung der einvernehmlichen Scheidung
ist, dass 1. die Ehepartner seit ca. 1 Jahr getrennt leben; 2.
beide geschieden werden wollen; 3. zwischen den Ehepartnern die
wesentlichen Scheidungsfolgesachen geklärt sind, wie - Kindesunterhalt
und Unterhalt des kinder-betreuenden Elternteils
- Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Vermögensauseinandersetzung
- Hausratsteilung
Bei einer streitigen Scheidung sind diese Fragen
noch offen oder ein Ehepartner stimmt dem Scheidungsbegehren des andern nicht
zu. Dann ist grundsätzlich eine 3-jährige Trennungszeit erforderlich.
Darüber hinaus sind die Scheidungsfolgen mit anwaltlicher Unterstützung
zu klären. Hier kann oft ein streitschlichtendes Gespräch Klarheit
schaffen und der Weg hin zu einer einvernehmlichen Scheidung besprochen werden.
Sind noch Fragen zu klären?
Wenn die Ehepartner mit der Ehescheidung auch anderweitige
Regelungen etwa zum Sorgerecht, zu Unterhaltsfragen oder zum Versorgungs-
und Zugewinnausgleich klären möchten, erarbeitet Rechtsanwältin Alexandra Hirth hierfür vorab eine sog. Trennungs-
u. Scheidungsvereinbarung. Diese hat den Vorteil, dass alle
für eine Scheidung wesentlichen Fragen vorab in Ruhe geklärt
und dokumentiert werden. Eine solche Vereinbarung ist auch dann innvoll,
wenn noch nicht klar ist, ob eine Scheidung tatsächlich gewollt
ist. In diesem Fall kann eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
Missverständnisse während einer Trennungszeit verhindern
und die finanzielle und vermögensrechtliche Situation klären.