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Ich bitte um Zusendung eines Kostenvoranschlags
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des angegebenen Einkommens
beider Ehegatten und gilt für eine einvernehmliche Ehescheidung mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs. Weitere Folgesachen wie Unterhalt, Hausrat, Zugewinn werden nicht berücksichtigt.
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