Einvernehmliche Ehescheidung - schnell und kostengünstig
Voraussetzung für eine einverständliche und damit möglichst schnelle Scheidung ist ein Trennungsjahr. Dieses können Sie in getrennten Wohnungen verbracht haben; ebenso möglich ist aber ein Scheidungsverfahren nachdem Sie in der gemeinsamen Wohnung seit mehr als einem Jahr getrennt leben. Dies müssen Sie vor Gericht übereinstimmend aussagen. Die Familiengerichte prüfen diese Voraussetzungen des Trennungsjahres nach § 1565 BGB dann nicht weiter nach.
Hierfür gibt es die Möglichkeit das Scheidungsverfahren online vorzubereiten. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben, teilen Sie uns das Nettoeinkommen von Ihnen und Ihrem Ehepartner sowie die letzte gemeinsame Anschrift mit. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen ohne offene streitige Fragen an. Es ist dann auch ausreichend, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist.
Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen hat Graf v. Reichenbach einen Mandanten-Fragebogen entwickelt. Mithilfe Ihrer Daten ist vorab eine erste Einschätzung Ihres Anliegens möglich und der erste Besprechungstermin kann zielorientiert vorbereitet werden.
Wir beraten Sie über die Anforderungen im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ebenso beraten wir Sie über das Ob und Wie einer einvernehmlichen Auseinandersetzung sowie über Gestaltungsmöglichkeiten und Durchsetzbarkeit.
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