Für die Ausarbeitung Ihres Scheidungsantrages benötigen wir von Ihnen und Ihrem Ehegatten die persönlichen Daten, die Daten der Eheschließung und Trennung und einige weitere Angaben.
Zur Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens benötigen wir von Ihnen einige Urkunden und Formulare. Welche diese im Einzelnen sein können, haben wir nachfolgend aufgelistet, damit Sie diese bereit halten können.
Heiratsurkunde/Geburtsurkunden der Kinder
Mit dem Scheidungsantrag muss dem Gericht die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder vorgelegt werden. Diese Urkunden finden Sie im Familienstammbuch. Alternativ haben wir die Möglichkeit, beglaubigte Abschriften beim Standesamt zu erhalten.
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, also eine Regelung mit Ihrem Ehepartner über den Ausschluß des Versorgungsausgleiches, den Zugewinn, Unterhalt usw. geschlossen haben, bitten wir Sie uns dieses Dokument zu übermitteln. Es genügt in jedem Fall eine Kopie.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" unterschrieben und mit Anlagen versehen. In dem Formular sind die Einkommens-und Vermögensverhältnisse, sowie die Mietkosten und übrigen Belastungen darzulegen. Das Formular kann nachgereicht werden.
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