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Anwalt für Scheidung Online?

Personendaten

1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen?

Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag stellt, ist in der Regel völlig egal. Wenn ein Ehegatte im Ausland lebt, ist es verfahrensrechtlich meist einfacher, wenn dieser Ehegatte als Antragsteller auftritt.

Ehefrau
Ehemann  
2. Name und Anschrift der Ehefrau:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, unabhängig davon, ob der Hauptwohnsitz dort gemeldet ist.

Name: (bitte alle Vornamen)  
Straße und Hausnummer:  
PLZ, Ort:
Geburtsdatum:
Beruf:
Staatsangehörigkeit:
3. Name und Anschrift des Ehemanns:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, unabhängig davon, ob der Hauptwohnsitz dort gemeldet ist.

Name: (bitte alle Vornamen angeben)  
Straße und Hausnummer:
PLZ, Ort:
Geburtsdatum:
Staatsangehörigkeit:
Beruf
4. Letzte gemeinsame Anschrift der Eheleute: 
Straße:
PLZ, Ort:

 

Heiratsdaten

5. Datum der Heirat:  
6. Ort (des Standesamts):  
7. Nummer Heiratsregister: (kann auch nachgereicht werden)  

Die Heiratsregisternummer finden Sie auf der Heiratsurkunde.

Daten zur Trennung

8. Trennungszeitpunkt?
Die Trennungszeit zwischen Trennung und Stellung des Scheidungsantrags muss mindestens ein Jahr betragen, wobei eine Trennung in der ehelichen Wohnung mitzählt.
9. Die eheliche Wohnung hat verlassen?
Ehefrau
Ehemann
10. Wird die Ehewohnung noch bewohnt?
nein
Ehefrau
Ehemann

 

Kinder

11. Gibt es gemeinsame Kinder?
Nein, die Ehe ist kinderlos
Ja:
Name(n) und Geburtsdatum(en) des Kindes (der Kinder):
12. Das gemeinsame King (die gemeinsamen Kinder) leben
bei der Ehefrau
beim Ehemann
andere Regelung:



 

13. Wie soll das Sorgerecht geregelt werden?
Wir wollen das gemeinsame Sorgerecht behalten (Regelfall)
Derjenige Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt, soll das alleinige Sorgerecht erhalten

Anmerkung: Derjenige Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt, kann immer nur die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Er kann also nicht beantragen, das alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil zu übertragen. Stellt also beispielsweise der Vater den Scheidungsantrag, so kann er nicht beantragen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen soll. Das kann nur die Mutter selbst beantragen. In diesem Fall müsste also die Mutter den Antrag stellen.
Ist dies nicht möglich, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Zustimmung des anderen Ehegatten:

14. Stimmt der Ehepartner der Scheidung zu?
ja
nein

Einigung über die Scheidungsfolgen:

15. Gibt es einen Ehevetrag, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?
ja
nein
16. Wie haben Sie sich über folgende Punkte geeinigt?

 a) Ehegattenunterhalt: beiderseitiger Verzicht
Die Regelung hat folgenden Inhalt:


b) Ehewohnung: Die Wohnung wurde bereits aufgegeben
Die Ehefrau bleibt in der Wohnung
Der Ehemann bleibt in der Wohnung
c) Hausrat: Der Haurat wurde bereits geteilt
noch nicht, aber es gibt eine Regelung mit folgendem Inhalt:
d) Kindesunterhalt:
nach Düsseldorfer Tabelle
Es wurde eine Regelung mit folgendem Inhalt getroffen:

e) Wurde sich bereits über das Besuchsrecht geeinigt?

 

Renten-/Versorgungsausgleich:

17. Der Versorgungsausgleich wurde durch notariellen Vertrag ausgeschlossen?

(Bitte den Ausschluss des Renten-/Versorgungsausgleichs nicht mit einem Ausschluss des Unterhalts verwechseln)

ja
nein
18. Wenn ja: Wann wurde der notarielle Vertrag geschlossen?

19. Wenn nein:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beantragt werden, einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich auch ohne Vorliegen einer notariellen Vereinbarung zu genehmigen. Dies hat allerdings als Voraussetzung, daß der andere Ehegatte zustimmt, die Ehe nur kurz war und beide Ehegatten in gleichem Maße berufstätig waren. Ein Ausschluss kommt unter Umständen auch in Betracht, wenn nur ein Ehegatte während der Ehe rentenversichert war und der andere beispielsweise selbständig tätig war. Ob ein Verzicht genehmigt wird, liegt allein im Ermessen des Gerichts.

Soll Ausschluss des Versorgungsausgleichs beantragt werden?

ja
nein
Wenn ja: Welche Gründe liegen vor bzw. besteht Beratungsbedarf?

Sonstiges:

20. Laufen zwischen den Eheleuten noch andere Gerichtsverfahren?
nein
ja, und zwar:
21. Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau (ungefähr)?
EURO (Die Angabe wird benötigt, um den Gerichtskostenvorschuss zu berechnen. Sie können dieses Feld auch unausgefüllt lassen, dann werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen)
22. Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen des Ehemanns?
EURO    

23. Sonstige Fragen und Mitteilungen:

 

Kontaktdaten:

24. Ihre Email-Adresse:
25. Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen:

VOLLMACHT:

Ja, ich erteile der IhrAnwalt24AG Vollmacht
Nein, ich erteile noch keine Vollmacht, ich möchte vorab beraten werden und bitte um Rückmeldung

(Alle Angaben unterliegen der strengen anwaltlichen Schweigepflicht)


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