Rechtsanwältin Anette Sterzinger-Graf Rechtsanwältin Anette Sterzinger-Graf ist Ihr Ansprechpartner und betreut Sie kompetent und engagiert in allen Fragen des Vertragsrechts. Das deutsche Recht geht
grundsätzlich von einer Vertragsfreiheit
aus. Es kann also jedes beliebige Schuldverhältnis vereinbart
werden, soweit es mit der Rechtsordnung im Einklang steht und nicht
z. B. sittenwidrig ist. Neben den alltäglichen Verträgen
wie beispielsweise dem Kaufvertrag, dem Mietvertrag und dem Werkvertrag
können also eine Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen
vereinbart werden.
Dabei
müssen allerdings insbesondere auch verbraucherschützende
Vorschriften beachtet werden, z. B. die Vorschriften hinsichtlich
der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrechte bei
Bestellungen über das Internet und nicht zuletzt Sachmängelgewährleistungsrechte.
Besonderheiten gilt es auch bei Verträgen mit Jugendlichen
zu beachten.
Achtung:
Verletzungen dieser Vorschriften können schwerwiegende
Folgen haben, beispielsweise ein Recht des Vertragspartners auf
Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder sogar die Nichtigkeit
eines Vertrages! Die Lückenhaftigkeit eines Vertrages führt
zur Geltung der gesetzlichen Vorschriften. Es ist daher u.U. aus
einem Vertrag nur zum Teil ersichtlich, welche rechtliche Wirkung überhaupt
erreicht wird. Insbesondere das europäische Recht entfaltet
durch EU-Richtlinien Wirkung.
Lesen Sie zu folgenden Themen im
- Vertragsrecht, Verbraucherschutz und AGBs
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