Rechtsanwältin Anette Sterzinger-Graf Rechtsanwältin Anette Sterzinger-Graf ist Ihre Ansprechpartnerin und betreut Sie kompetent und engagiert in allen Fragen des Verfassungsrechts.
Das Verfassungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des wirtschaftenden Bürgers zur öffentlichen Gewalt. Die Grundrechte wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit, Vertragsfreiheit, Meinungsfreiheit, Koalitions- und Vereinigungsfreiheit, sowie Fragen der Reichweite staatlicher Machtbefugnisse, spielen dabei eine bedeutende Rolle ein.
Das Grundgesetz nimmt dabei mit seinen in den Grundrechten und in den Staatszielbestimmungen des Demokratie-, Rechtsstaats-, Sozialstaats- und Bundesstaatsgebots, sowie des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen, eine Schlüsselstellung in unserer Rechtsordnung ein.
Jeder Bürger kann sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die von ihm vermutete Grundrechtsverletzung wenden, soweit er von der Verletzung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Für die Gegenwärtigkeit ist aber ausreichend, dass der Eingriff nicht weit zurück oder fern in der Zukunft liegt, sonst könnten etwa Demonstrationsverbote, grundrechtswidrige Festnahmen o.ä. nachträglich nicht mehr der Kontrolle unterzogen werden.
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Unsere Referenzen sprechen für sich.
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