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Grundsätzlich kann jeder Rechtsanwalt als Strafverteidiger tätig werden - das ist aber nicht zu empfehlen.
Unser Kooperationspartner Fachanwalt Bernhard Beer ist ausschließlich als Rechtsanwalt im Strafrecht tätig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Bernhard Beer gewährleistet sehr schnelle Reaktionszeiten in Notfällen wie z.B. Hausdurchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft ermöglicht.
Durch die Zusatzqualifikation von Rechtsanwalt Bernhard Beer ist eine qualitativ hochwertige Strafverteidigung gewährleistet. Bernhard Beer übernimmt bundesweit Strafverteidigung in allen Instanzen u.a. im Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittel-
und Jugendstrafrecht. Neben allgemeinen Strafsachen verteidigt Bernhard Beer auch in Schwurgerichtsverfahren und in Fällen mit Auslandsbezug (Fahndung, Festnahme, Auslieferung)
und Fragen des Strafvollzugs. Opfer einer Straftat begleitet er
als Nebenkläger-Vertretung.
Viele Mandanten gehen leider zu spät zum Strafverteidiger, wenn das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift erlassen ist. Die Weichen werden jedoch bereits im Ermittlungsverfahren gestellt! Deshalb der Ratschlag: Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf. Häufig kann bereits im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Bernhard Beer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Für das Honorar in Strafsachen bestehen gesetzliche Rahmenvorgaben.
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