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Fachanwalt für Medizinrecht Michael Graf
Fachanwalt Michael Graf betreut Sie kompetent und engagiert in allen Fragen des Arzthaftungsrechts. Er ist auf das Personenschadensrecht, insbesondere auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Erwerbsminderung und Behandlungskosten spezialisiert.
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Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen hat Rechtsanwalt Graf einen Patienten-Fragebogen entwickelt. Mithilfe Ihrer Daten ist vorab eine erste Einschätzung Ihres Anliegens möglich und der erste Besprechungstermin kann zielorientiert vorbereitet werden.
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"Hunde, die bellen beißen nicht".
Falls doch, ist man gut beraten, den entstandenen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld einzufordern.
Daher: Wenn Schadenersatzforderungen im eigenen Leben zum Thema werden, ist es wichtig, sachlich und fachlich kompetent beraten und betreut zu werden.
"Wird ein Mensch bei einem Unfall oder durch einen Angriff verletzt, so ist rasche und kompetene juristische Hilfe nötig."
Als Fachanwalt für Medizinrecht, und aufgrund sehr hoher Fallerfahrung, hat RA Michael Graf heute Spezialkompetenz für die Bearbeitung von Personenschadensfällen. Zusätzlich absolviert RA Graf derzeit die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Michael Graf ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Personenschadensrecht, er ist Fortbildungsteilnehmer beim Vors. Richter am LG Braunschweig Frank Pardey, Lehrbuchautor von "Berechnung von Personenschäden".
Vom ersten Schritt an gut beraten durch unseren Rechtsanwalt Michael Graf, um entweder überhöhte oder unberechtigte Forderungen von Geschädigten abzuwehren oder eigene Schadenersatzforderungen des Geschädigten realistisch einschätzen, und auch durchsetzen zu können.
Folgende Beiträge in unserem 
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz?
Schmerzensgeld als Rente oder Einmalzahlung?
Schmerzensgeld, Schadensersatz und Zukunftsschäden?
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