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Michael Graf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwalt Michael Graf ist Ihr Ansprechpartner und betreut Sie kompetent und engagiert in allen Fragen des Personenschadensrechts. Michael Graf ist insbesondere auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Erwerbsminderung, Behandlungskosten und Haushaltsführungsschäden spezialisiert.
"Hunde, die bellen beißen nicht. Falls doch, ist man gut beraten, den entstandenen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld einzufordern.
Daher: Wenn Schadenersatzforderungen im eigenen Leben zum Thema werden, ist es wichtig, sachlich und fachlich kompetent beraten und betreut zu werden."
"Wird ein Mensch bei einem Unfall oder durch einen Angriff verletzt, so ist rasche und kompetene juristische Hilfe nötig."
Als Fachanwalt für Medizinrecht, und aufgrund sehr hoher Fallerfahrung, hat RA Michael Graf heute Spezialkompetenz für die Bearbeitung von Personenschadensfällen. Zusätzlich absolviert RA Graf derzeit die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Michael Graf ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Personenschadensrecht, er ist Fortbildungsteilnehmer beim Vors. Richter am LG Braunschweig Frank Pardey, Lehrbuchautor von "Berechnung von Personenschäden".
Vom ersten Schritt an gut beraten durch unseren Rechtsanwalt Michael Graf, um entweder überhöhte oder unberechtigte Forderungen von Geschädigten abzuwehren oder eigene Schadenersatzforderungen des Geschädigten realistisch einschätzen, und auch durchsetzen zu können.
Lesen Sie zu folgenden Themen im 
- Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz?
- Schmerzensgeld als Rente oder Einmalzahlung?
- Schmerzensgeld, Schadensersatz und Zukunftsschäden?
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