Rechtsanwältin Anette Sterzinger-Graf ist Ihr Ansprechpartnerin und betreut Sie kompetent und engagiert in allen Fragen des Versicherungsrechts (Sachversicherungsrechts).
Die Bedeutung des Privatversicherungsrechts nimmt in der täglichen Praxis der anwaltlichen Tätigkeit ständig zu. Die Deregulierung des Versicherungsmarktes einerseits und die konsequente Berücksichtigung des Verbraucherschutzgedankens in der Rechtsprechung sind die beiden Hauptgründe, weshalb der Versicherungsnehmer zunehmend kompetente Hilfe benötigt. Dabei gibt es bei über 500 Millionen Versicherungspolicen in den deutschen Haushalten kaum jemand, der nicht mindestens einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.
Recht der privaten Haftpflicht- und Sachversicherungen
Insbesondere im privaten Sachversicherungsrecht spielt die Frage von Obliegenheitsverletzungen bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern eine herausragende Rolle.
Das versicherungsrechtliche Mandat kommt dabei im Wesentlichen in drei Fallgestaltungen vor:
Es wurde ein Versicherungsvertrag geschlossen, der für den Versicherungsnehmer nachteilig ist oder jedenfalls nachteilig erscheint, der Mandant möchte sich vom Vertrag lösen;
Ein Versicherungsfall ist eingetreten und die Versicherungsleistung soll außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht werden;
Die Versicherung hat den Deckungsschutz nach einem Versicherungsfall abgelehnt und es muss die Eintrittspflicht gerichtlich festgestellt oder ein Regressanspruch des Versicherers abgewehrt werden.
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Unsere Referenzen sprechen für sich.
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