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Anwalt in München?


Gegnerliste Ärzte - Kliniken - Behandler veröffentlicht


Die Rechtsprechung der Instanzgerichte zum vermeintlichen Verbot, über anwaltliche Gegner und geführte Auseinandersetzungen zu berichten, ist nach der Entscheidung des BVerfG (Az. 1 BvR 1625/06) jetzt Makulatur. Wir haben die Gegnerliste Ärzte - Kliniken - Behandler veröffentlicht, um Einblick zu gewähren und sachgerecht über die Mandatsverhältnisse zu informieren.
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Patientenschutz e.V.
RA Michael Graf ist Vorsitzender der Landesarbeits- gemeinschaft Bayern des Patientenschutz e.V. Der Patientenschutz e.V. ist eine anerkannt gemeinnützige solidarische Selbsthilfeorganisation von und für PatientInnen und deren Angehörige.

Wieder Erfolg für unsere Mandanten!
Ein gerichtsbekannter Schönheitsarzt aus Nürnberg verweigerte unserer Mandantin und Patientin die Herausgabe der Behandlungsunterlagen, und wollte damit auf Zeit spielen. Doch nicht mit uns! Wir verklagten ihn sofort auf Herausgabe der Beweise, und bekamen beim Landgericht Recht. Der gegnerische Arzt muss nun der Mandantin und Patientin alle seine Unterlagen und Bilder zu Prüfzwecken überlassen. Sollte er sich verweigern, dann drohen ihm Zwangshaft und Ordnungsgeld. Lesen Sie selbst..."
Dokumente: Klageschrift | Urteil

Auskunft über Patientenakte
Das Klinikum der Universität München muss unserem Mandanten Auskunft erfteilen über den Inhalt der Patientenakte und Behandlungsunterlagen
Ein Patient kann gegen zwei unterschiedliche Krankenhäuser vor ein und demselben Gericht klagen. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Kliniken unterschiedliche Gerichtsbezirke haben. Notwendig ist jedoch ein anwaltlicher Antrag zur Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes

Dokumente: Urteil | Antrag

 


RA Graf ist aufgrund seiner Spezialkenntnisse und zahlreichen Publikationen als Premiumberater beim Informationsdienst Medizinrecht aufgenommen worden.

 

Schmerzensgeld bei Schockschäden
Bei der Geburt ihrer Zwillinge verstarb eines der neugeborenen Babys aufgrund eines Fehlers der geburtsleitenden Hebamme. Unsere Mandantin und Mutter begehrte mit unserer Hilfe Schmerzensgeld aufgrund des Versterbens ihres Kindes.
Wir machten die Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Arzt-/ und Hebammen-Haftpflichtversicherung "Nürnberger" geltend und erzielten für unsere Mandantin einen friedlichen und schnellen Vergleich über beachtliche Euro 28.000 Schmerzensgeld.
Dieser Vergleich kann mit gutem Recht als Erfolg bezeichnet werden, denn es gibt nach deutschem Recht grundsätzlich kein (!) Schmerzensgeld für Tod und damit auch grds. kein Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen. Hierzu hat bspw. das Kammergericht in einem Urteil vom 30.10.2000 ausgeführt: Der Eintritt eines "schweren seelischen Schocks" begründet keineswegs notwendigerweise einen ausgleichspflichtigen immateriellen Schaden. Ein Unfallereignis oder eine Unfallnachricht begründen erst dann einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, wenn sie zu psycho-pathologischen Auswirkungen i.S.e. Neurose oder – in schweren Fällen – einer Psychose führen (BGHZ 56, 163 [167] = MDR 1971, 919).
Jedoch konnten wir trotz dieser patientenunfreundlichen Rechtsprechung den Fall für unsere Mandantin erfolgreich abschließen. Lesen Sie die beigefügte Erklärung der Arzt-/ und Hebammen-Haftpflichtversicherung "Nürnberger". Schmerzensgeld für Schockschaden

Dokumente: Unser Erfolg


Ablehnung des befangenen Gutachters
Nicht selten sind die gerichtlichen Gutachter im Arzthaftungsprozeß befangen, und erteilen zu Lasten des Patienten ein Gefälligkeitsgutachten für den gegnerischen Arzt. In diesem Fall ist ein Ablehnungs- bzw. Befangenheitsantrag nach § 406 I ZPO notwendig. Der Beschluß des Landgerichts Stuttgarts vom 01.07.2009 zeigt unseren Erfolg gegen solche befangenen Gutachter.
Dokumente: Urteil

"WARNUNG"
In den letzten Jahren neigen die Arzthaftpflicht- versicherungen der Ärzte und Kliniken leider vermehrt dazu, gütliche Einigungsversuche sorglos und zögerlich abzuwickeln, teilweise um die Verhandlungen zu verschleppen. Zudem häufen sich sogar drastische Fälle, in welchen die Versicherungen der Ärzte mit dem -zuvor zur Prüfung eingereichten- Beweismaterial des Patienten regelrecht "schlampig" umgehen!

So kam es erst kürzlich nachweislich mehrmals vor, dass wichtige Beweisbilder bzw. Beweisunterlagen klammheimlich von den beiden Ärzteversicherungen "Versicherungskammer Bayern", sowie "Gothaer Versicherung" nicht mehr an den Patienten zurückgeschickt worden sind; vielleich sogar in der bewußten Hoffnung, dass damit die weitere Schadensersatzverfolgung für den Patienten erschwert würde?

Wir müssen daher jeden Patienten eindringlich davor warnen, ohne vorherige Zuhilfenahme und ohne vorherigen Rat einer erfahrenen Anwaltskanzlei etwaige Beweisstücke zur Prüfung an die gegnerische Arzthaftpflichtversicherung zu senden!
Download VKB
Download Gothaer


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