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Sehr geehrte Mandanten und Leser,

ich will Ihnen drei interessante Möglichkeiten der Minimierung des Prozesskostenrisikos vorstellen:

1. Die Prozessfinanzierung

Das Kostenrisiko einer Klage mit Streitwert von 100.000 Euro beträgt in 2 Instanzen bis zu 24.000 Euro. Häufig werden daher Ansprüche aus Gründen des Prozessrisikos und der finanziellen Belastung nicht durchgesetzt. Für diese Fälle bietet die Ihr Anwalt24 AG
über die D.A.S. Prozessfinanzierung eine echte Alternative an:
Bei geeigneten Fällen übernimmt die D.A.S. sämtliche Prozesskosten und wird für diese Leistungen am Erlös beteiligt. Natürlich nur, wenn Sie auch tatsächlich vor Gericht gewinnen! Im anderen Falle trägt die D.A.S. die Kosten des Verfahrens.
Voraussetzung ist ein Anspruch über 25.000 Euro, bei dem eine wirtschaftliche Beteiligung möglich ist und der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Gericht durchsetzbar ist. Außerdem muss die Bonität des Klagegegners vorhanden sein.
Die D.A.S. übernimmt die Prozesskosten u.a. für handelsrechtliche Ansprüche, Schadensersatz aus unerlaubter Handlung, Ansprüche aus dinglichen Verträgen, aus dem Marken- und Urheberrecht, Erb- u. Familienrecht z. B. auf Zugewinnausgleich, aus Kaufverträgen, Haftpflichtansprüche, Ansprüche aus Arzthaftung und viele weitere geldwerte Ansprüche.
Ablauf: Wir nehmen Kontakt zur D.A.S. auf und erstellen einen Klageentwurf, den wir kostenfrei von der D.A.S. prüfen lassen. Übernimmt die D.A.S. die Finanzierung - egal ob gerichtlich oder außergerichtlich - ist der komplette Vorgang für Sie kostenfrei!

2. Die Vereinbarung eines zulässigen Erfolgshonorars

Ein Erfolgshonorar kann für den Einzelfall vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, vgl. § 4a RVG.

3. Die Honorarfinanzierung

Unser Kooperationspartner finanziert bei Bedarf die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Sie zahlen - ohne jegliche Bearbeitungsgebühr - nach Abschluss des Mandats in bis zu 36 bequemen Monatsraten. Die Mindestsumme beträgt 250 EUR.

Ihr Michael Graf (2. Vorstand)


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