Fachanwalt für Medizinrecht Michael Graf Fachanwalt Michael Graf betreut Sie kompetent und engagiert in allen Fragen des Personenversicherungsrechts.
Michael Graf ist auf das Personenversicherungsrecht, insbesondere auf die Geltendmachung von Leistungen aufgrund Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit und Personenschäden spezialisiert.
Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen hat Rechtsanwalt Graf einen Mandanten-Fragebogen entwickelt. Mithilfe Ihrer Daten ist vorab eine erste Einschätzung Ihres Anliegens möglich und der erste Besprechungstermin kann zielorientiert vorbereitet werden.
Versicherungen verweigern trotz Schadensfall manchmal die Leistung, oder sie zahlen die Versicherungssumme zu spät oder nur teilweise aus. Dies kann schwerwiegende Folgen für den Versicherungsnehmer haben.
Rechtsanwalt Michael Graf ist Fachanwalt für Medizinrecht und hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Versicherungsnehmern und Verbrauchern im Versicherungsrecht spezialisiert.
Denn jeder geschädigte Versicherungsnehmer kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Verbraucher tätig wird, und daher zu keiner Zeit auch Versicherungen vertritt.
Als Fachanwalt für Medizinrecht und aufgrund hoher Fallerfahrung hat RA Michael Graf spezialisierte Fachkompetenz für die Bearbeitung von Personenschadensfällen im Versicherungsrecht. Zusätzlich absolviert RA Graf derzeit die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Michael Graf ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Versicherungsrecht:
"Das Versicherungsrecht ist umfangreich, oftmals unverständlich formuliert und für den Laien fast nicht durchschaubar. Gerade im Versicherungsfall sind wir alle aber auf korrekte Leistungen in einem akzeptablen Zeitraum durch die Versicherungsgesellschaft angewiesen."