Streitschlichtung & Mediation Unsere Mandanten
erwarten, dass wir einen Konflikt konstengünstig, rasch, möglichst "geräuschlos" und
vor allem erfolgreich beilegen. Deshalb führen wir längst nicht mehr nur Prozesse vor staatlichen Gerichten.
Das Schlichtungsverfahren ist für bestimmte Rechtsstreitigkeiten obligatorisch. Eine Klage kann erst erhoben werden, wenn es durchgeführt wurde. Folgende Streitigkeiten werden davon erfasst:
-Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 600,- €
-Ansprüche aus dem Nachbarrecht
-Ansprüche aus Ehrverletzungen
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichenLösung von festgefahrenen Konflikten. In diesem Verfahren erarbeiten die Konfliktparteien unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten - des Mediators -, selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierte Lösungen.
In der Mediation stehen wir unseren Mandanten als Berater zur Seite - der Mediator selbst nimmt eine neutrale Rolle ein. Er erörtert mit den Parteien den Sachverhalt und die Interessenlage und sucht gemeinsam mit den Parteien nach Lösungsmodellen. Neutralität des Mediators ist dabei durch die Kooperation mit dem Mediationszentrum München gewährleistet.
Gelingt die Einigung, setzen wir diese in einen anspruchsvollen Vergleichsvertrag um, der die zukünftige Beziehung der Parteien detailliert regeln. Die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung kann durch einen Anwaltsvergleich erreicht werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne als Ansprechpartner zur Verfügung Christian Zierhut