Bei der Bearbeitung eines Falles im „Europarecht“ wird von unserem Rechtsanwalt zunächste einmal zwischen dem Europarecht im weiteren Sinne und dem im engeren Sinne differenziert. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst sowohl das Recht der Europäischen Union als auch das Recht europäischer internationaler Organisationen, beispielsweise des Europarates und vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Gerade Ihre Rechte als Mensch und Bürger im staatlichen und europäischen Gefüge, gegenüber Behörden und Gerichten sind oft Anlass für Streitigkeiten vor dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte).