Wir bieten Ihnen die komplette baurechtliche Rechtsberatung rund um die Immobilie.
Im Baurecht wird üblicherweise unterschieden zwischen
privatem Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer und öffentlichem Baurecht - jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen.
Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln; dem
Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften
Insbesondere beraten wir Sie umfassend
- beim Grundstückserwerb,
- und bei der Schaffung der planungsrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung oder Umnutzung,
- auch in der Realisierungsphase Ihres Vorhabens,
- sowie bei der Veräußerung oder der Vermietung des Grundstückes bzw. Hauses
Unsere fachlichen Schwerpunkte im öffentlichen Baurecht
- Bebauungsplanverfahren
- Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
- Immissionsschutzrecht
- Grundstückskaufverträge
- Grundbuchrecht
Aber auch im privaten Baurecht oder Architektenrecht beraten wir Sie.
Denn mancher scheitert bereits daran, die spezifischen Besonderheiten des materiellen Baurechts verkannt zu haben:
- Bestehen eines wirksamen Bauvertrages
- Ermittlung / Bestimmung des Bausolls, Vorliegen einer Abnahme, unzureichende Abrechnung
- Bestehen eines Kündigungsrechts, Auswahl der Mängelrechte
- falsch gefasste Klageanträge, fehlende Substantiierung, verspätetes Vorbringen, verkannte Beweislast, unzureichende Beweisanträge, mangelhafte Berufungsbegründung.
Lesen Sie zu folgenden Themen im 
- Baumängel und sonstige Mängel und Gewährleistung?
- Baurecht und Fallbearbeitung