Immer mehr Anwälte nehmen ihre Arbeit auf die leichte Schulter. Sie vergessen, dass Sie die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten haben und höchsten Sorgfaltsmaßstäben unterliegen.
Leider sieht die Realität anders aus:
Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.
Der geschädigte Mandant ist zunächst unsicher, soll er seinen vorherigen Rechtsanwalt in Haftung nehmen?
Ein Rechtsanwalt ist haftpflichtversichert, d.h. er hat eine Versicherung die die Schäden des Mandanten bezahlt, sollte ein Fehler des Anwalts vorliegen.
Die Hürden für eine erfolgreiche Anspruchserhebung gegen den früheren Anwalt und dessen Versicherung sind nicht einfach. Unser Schadensersatzexperte kann für Sie diese Hürden nehmen. Es gilt die Pflichtverletzung sauber zu ermitteln und zu begründen, ebenso ist die Frage und die Beweislast des Verschuldens wichtig. Noch wichtiger ist die Frage der Kausalität, welche im Bereich der Anwaltshaftung nur von erfahrenen Schadensrechtlern bearbeitet werden sollte.