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Anwalt für Arztrecht in München?



Fachanwalt für Medizinrecht Michael Graf
Fachanwalt Michael Graf betreut Sie kompetent und engagiert in allen Fragen des Arzthaftungsrechts. Er ist auf das Personenschadensrecht, insbesondere auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Erwerbsminderung und Behandlungskosten spezialisiert.

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Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen hat Rechtsanwalt Graf einen Patienten-Fragebogen entwickelt. Mithilfe Ihrer Daten ist vorab eine erste Einschätzung Ihres Anliegens möglich und der erste Besprechungstermin kann zielorientiert vorbereitet werden.

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"Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese Fehler schwerwiegende Folgen für den Patient haben."

Rechtsanwalt Michael Graf ist Fachanwalt für Medizinrecht und hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Patienten im Arzthaftungsrecht spezialisiert. Denn jeder geschädigte Patient kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und daher zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.
Unsere Kanzlei garantiert so Neutralität und Unbefangenheit.

Rechtsanwalt Michael Graf ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Arzthaftungsrecht.
Bundesweit profitieren unsere Mandanten und Patienten, die Opfer von ärztlichen Kunstfehlern geworden sind, von diesem Fachwissen. Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz. Bei diesen Problemstellungen empfiehlt es sich besonders, so früh wie möglich mit einem Spezailisten über die eigene rechtliche Ausgangssituation zu sprechen



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Fachanwalt Michael Graf ist Vorsitzender der Landesarbeits- gemeinschaft Bayern des Patientenschutz e.V. Der Patientenschutz e.V. ist eine anerkannt gemeinnützige solidarische Selbsthilfeorganisation von und für PatientInnen und deren Angehörige.

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VI

Schönheitsarzt auf Herausgabe der Beweise

"Wieder Erfolg für unsere Mandanten! Ein gerichtsbekannter Schönheitsarzt aus Nürnberg verweigerte unserer Mandantin und Patientin die Herausgabe der Behandlungsunterlagen, und wollte damit auf Zeit spielen. Doch nicht mit uns! Wir verklagten ihn sofort auf Herausgabe der Beweise, und bekamen beim Landgericht Recht. Der gegnerische Arzt muss nun der Mandantin und Patientin alle seine Unterlagen und Bilder zu Prüfzwecken überlassen. Sollte er sich verweigern, dann drohen ihm Zwangshaft und Ordnungsgeld. Lesen Sie selbst..."
Dokumente: Klageschrift | Urteil

Auskunft über Patientenakte

Das Klinikum der Universität München muss unserem Mandanten Auskunft erfteilen über den Inhalt der Patientenakte und Behandlungsunterlagen
Ein Patient kann gegen zwei unterschiedliche Krankenhäuser vor ein und demselben Gericht klagen. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Kliniken unterschiedliche Gerichtsbezirke haben. Notwendig ist jedoch ein anwaltlicher Antrag zur Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes
Dokumente: Urteil | Antrag

Ablehnung des befangenen Gutachters

Nicht selten sind die gerichtlichen Gutachter im Arzthaftungsprozeß befangen, und erteilen zu Lasten des Patienten ein Gefälligkeitsgutachten für den gegnerischen Arzt. In diesem Fall ist ein Ablehnungs- bzw. Befangenheitsantrag nach § 406 I ZPO notwendig. Der Beschluß des Landgerichts Stuttgarts vom 01.07.2009 zeigt unseren Erfolg gegen solche befangenen Gutachter.
Dokumente: Urteil

Schmerzensgeld und Abfindung für Schockschäden

Bei der Geburt ihrer Zwillinge verstarb eines der neugeborenen Babys aufgrund eines Fehlers der geburtsleitenden Hebamme. Unsere Mandantin und Mutter begehrte mit unserer Hilfe Schmerzensgeld aufgrund des Versterbens ihres Kindes.
Wir machten die Schmerzensgeldansprüche gegenüber der Arzt-/ und Hebammen-Haftpflichtversicherung "Nürnberger" geltend und erzielten für unsere Mandantin einen friedlichen und schnellen Vergleich über beachtliche Euro 28.000 Schmerzensgeld.
Dieser Vergleich kann mit gutem Recht als Erfolg bezeichnet werden, denn es gibt nach deutschem Recht grundsätzlich kein (!) Schmerzensgeld für Tod und damit auch grds. kein Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen. Hierzu hat bspw. das Kammergericht in einem Urteil vom 30.10.2000 ausgeführt: Der Eintritt eines "schweren seelischen Schocks" begründet keineswegs notwendigerweise einen ausgleichspflichtigen immateriellen Schaden. Ein Unfallereignis oder eine Unfallnachricht begründen erst dann einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, wenn sie zu psycho-pathologischen Auswirkungen i.S.e. Neurose oder – in schweren Fällen – einer Psychose führen (BGHZ 56, 163 [167] = MDR 1971, 919).
Jedoch konnten wir trotz dieser patientenunfreundlichen Rechtsprechung den Fall für unsere Mandantin erfolgreich abschließen. Lesen Sie die beigefügte Erklärung der Arzt-/ und Hebammen-Haftpflichtversicherung "Nürnberger". Schmerzensgeld für Schockschaden
Dokumente: Unser Erfolg