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Patientenrecht

Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Sie als Patient haben Michael Graf, Vorstand Patientenanwalt AG

Rechtsanwalt für Patientenrecht

Das Patientenrecht ist das geschützte Selbstbestimmungsrecht von Patienten z.B. gegenüber Ärzten, Kliniken, Kranken- und Rentenversicherungen

Das Patientenrecht – das Selbstbestimmungsrecht des Patienten

Das Patientenrecht ist ein spezieller Teil des Medizinrecht, der es „in sich“ hat. Das ergibt sich schon aus dem Wesen des Patientenrechtes. Das Patientenrecht ist das gesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht von Patienten. Und hierbei gibt es einiges zu beachten, denn grade im Vorgehen gegen Ärzte, Kliniken und Versicherungen gibt es für Patienten viele juristische Fallen, die nur ein geschulter und versierter Rechtsanwalt für Patientenrecht erkennt.

Auf Patientenrecht spezialisiert – als Patientenkanzlei TOP!

Die Patientenanwalt AG hat sich auf das Patientenrecht spezialisiert – und nur darauf. Wir vertreten keine Kliniken und Ärzte. Darauf dürfen Sie vertrauen! Seit Jahren sind wir mit der rechtlichen Betreuung von Patienten gut vertraut. Deshalb gehört die Patientenanwalt AG auch inzwischen zu den TOP-Patientenkanzleien.

Unser Einsatz für Ihre Patientenrechte!

Wir setzen die Einsicht in Ihre Patientenakte durch, machen Kunstfehler und Behandlungsfehler offenbar, erstatten Strafanzeige und erstreiten für Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz, welches wenigstens die schlimmsten wirtschaftlichen Sorgen lindert und Sie Ihre Krankheit etwas leichter ertragen lässt.

Wobei können wir Ihnen helfen?

Welches Patientenrecht von Ihnen wurde verletzt? Liegt ein Behandlungsfehler vor oder wurden Sie über Ihre Krankheit, Diagnose und Therapie fehlerhaft aufgeklärt?

Wir, die Anwälte der Patientenanwalt AG, stehen Ihnen mit unserem ganzen Know-How und Erfahrung zur Seite, machen uns für Sie und Ihre Patientenrechte stark, und holen das Beste für Sie heraus!

Wir geben gerne unser Bestes – für Ihr Patientenrecht!

Schreiben Sie uns, was Sie auf dem Herzen haben. Wir kümmern uns darum.

Ihr Ansprechpartner

  • Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

    Kontakt



Wir haben einen „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste kostenfreie Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten