*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ihr Fall? Ihnen steht Schadenersatz durch einen Behandlungsfehler zu.
Die Urologie beschäftigt sich mit den Erkrankungen der weiblichen und männlichen Harnorgane und der männlichen Geschlechtsteile. Zu dem anatomischen Aufgabengebiet zählen somit Niere, Harnblase, Harnleiter, Harnröhre, und speziell auf den Mann bezogen Hoden, Nebenhoden, Samenleiter, Samenblässchen, Penis und Prostata.
Urologen üben daher meist operative Tätigkeiten aus. Erleidet der Patient aufgrund eines therapeutischen oder operativen Eingriffes einen Schaden und fordert er Entschädigung, hat er grundsätzlich die Grundlage dieser Forderung zu beweisen. Allerdings muss der Patient vor dem Eingriff über mögliche Risiken und Behandlungsalternativen vom behandelnden Arzt aufgeklärt werden. Wird diese Aufklärung nicht vorgenommen, bleibt der Eingriff rechtswidrig. Die Aufklärung muss sich in jedem Fall auf typische, wenn auch seltene Komplikationen erstrecken. Welches Risiko der Patient auf sich nehmen möchte, muss ausschließlich seiner eigenen Entscheidung überlassen werden.
Erleidet der Patient einen Behandlungsfehler, kann dies schwerwiegende Auswirkungen haben. Führt dies bei einem Mann z. B. gar zu Verlust eines Hodens, steht dem Patienten Schmerzensgeld bis zu 50.000,- Euro zu.
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Fachanwalt Thorsten Hagemann vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder geschädigte Patient kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und keine Ärzte vertritt.
KontaktUm Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.