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Anwalt Medizinrecht für Kunstfehler in der Psychatrie und Neurologie

RAin Pia Vilsmeier Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Kunstfehler in der Psychatrie und Neurologie

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – macht sich für Sie stark

Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.

Die Neurologie befasst sich mit Erkrankungen und Störungen des Nervensystems sowie deren medizinische Behandlung. Die Grenze zur Psychiatrie ist dabei fließend. Dabei sind vor allem das Zentralnervsystem (Gehirn, Rückenmark, und deren Umgebungsstrukturen), die blutversorgenden Gefäße und das periphere Nervensystem einschließlich dessen Verbindungsstrukturen mit Muskeln und Muskulatur von Bedeutung.

Wichtig ist in diesen Fachgebieten vor allem die klinische Untersuchung von Patienten. Die Befragung über die Gebrechen spielt eine herausragende Rolle, und die körperliche Untersuchung orientiert sich besonders an den Beschwerden der Betroffenen.  Während der Untersuchung macht der Arzt Vermutungen über die Krankheit seines Patienten, die er aus seinem Wissen über die Funktionsweise des Nervensystems, sein Wissen über die möglichen Erkrankungen desselben und aus seiner Erfahrung für die typische Kombination von bestimmten Symptomen bei verschiedenen Nervenerkrankungen ableitet. Daraus schließt er, welche Nervenregion geschädigt sein könnte, und führt eine gezielte Untersuchung durch.

Häufig passieren Behandlungsfehler bei folgenden Beschwerden:

  • Degenerative Wirbelsäulen-Syndrome
  • Neuropathien
  • Psychische Störungen
  • Zerebrovaskuläre Ischämien
  • Intrakranielle Tumore
  • Intrakranielle Blutungen
  • Traumafolgen ZNS/peripheres Nervensystem
  • Entzündliche Erkrankungen ZNS
In den letzten Jahren haben die Vorwürfe gegen Neurologen, Behandlungsfehler begangen zu haben, zugenommen. Dies liegt auch vor allem daran, dass die Patienten von Neurologen in der Regel auch von Ärzten anderer Fachrichtungen behandelt werden.

Die Psychiatrie befasst sich mit der Vorsorge, Erkennung und Therapie von seelischen Erkrankungen. Wichtig für die Diagnostik und Behandlung ist die Erkenntnis des Zusammenwirkens psychosozialer und biologischer Faktoren, durch die auf den psychopathologischen Befund geschlossen werden.

Häufig vorkommende Behandlungsfehler in der Psychiatrie ist beispielsweise eine Überdosierung von Medikamenten. Diese kann zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen, im schlimmsten Fall zu dauerhaften Behinderungen, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung führen.  Zudem kann es auch zu einer nicht gerechtfertigten Freiheitsentziehung kommen. In diesen genannten Fällen stehen den Patienten hohe Schadensersatzforderungen zu.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Pia Vilsmeier vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und nicht auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten