*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.
Die Neurologie befasst sich mit Erkrankungen und Störungen des Nervensystems sowie deren medizinische Behandlung. Die Grenze zur Psychiatrie ist dabei fließend. Dabei sind vor allem das Zentralnervsystem (Gehirn, Rückenmark, und deren Umgebungsstrukturen), die blutversorgenden Gefäße und das periphere Nervensystem einschließlich dessen Verbindungsstrukturen mit Muskeln und Muskulatur von Bedeutung.
Wichtig ist in diesen Fachgebieten vor allem die klinische Untersuchung von Patienten. Die Befragung über die Gebrechen spielt eine herausragende Rolle, und die körperliche Untersuchung orientiert sich besonders an den Beschwerden der Betroffenen. Während der Untersuchung macht der Arzt Vermutungen über die Krankheit seines Patienten, die er aus seinem Wissen über die Funktionsweise des Nervensystems, sein Wissen über die möglichen Erkrankungen desselben und aus seiner Erfahrung für die typische Kombination von bestimmten Symptomen bei verschiedenen Nervenerkrankungen ableitet. Daraus schließt er, welche Nervenregion geschädigt sein könnte, und führt eine gezielte Untersuchung durch.
Häufig passieren Behandlungsfehler bei folgenden Beschwerden:
Pia Vilsmeier vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und nicht auch Ärzte vertritt.
KontaktUm Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.