*regelmäßig auswärtige Sprechtage

"Unkonventionelle Wege gehen!"
lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.
durch Erfolgshonorar od. mit einer Prozessfinanzierung
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Ihr Fall? Ein Behandlungsfehler. Ihr Zahnarzt soll haften.
Auch Zahnärzte haben den Patienten schonungslos über alle Risiken und Erfolgschancen im Bereich der Zahnmedizin aufzuklären. In der Zahnmedizin begehen Zahnärzte häufig Aufklärungsmängel, sie behandeln den Patienten rechtswidrig. Wie umfassend die Aufklärung sein muss, richtet sich dabei nach der Dringlichkeit der Operation. Handelt es sich beispielsweise um einen rein ästhetischen Eingriff, muss über alle auftretenden Risiken aufgeklärt werden, ist deren Eintritt noch so unwahrscheinlich.
Behandlungsfehler eines Zahnartes können drastische Schmerzen zur Folgen haben, insbesondere wenn dadurch Nerven oder Wurzeln dauerhaft geschädigt werden. Dies kann auch psychische Beschwerden zur Folge haben.
Der Patient kann in einem solchen Fall dauergeschädigt, oder sogar teilweise erwerbsgemindert werden. Dann stehen dem Patienten meist Schadensersatzansprüche im fünfstelligen Eurobereich zu. Auch der Ersatz künftiger Folgeschäden ist nicht ausgeschlossen.
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Fachanwalt Thorsten Hagemann vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder geschädigte Patient kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und keine Ärzte vertritt.
KontaktUm Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.