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Anwalt Medizinrecht für Kunstfehler in der Nephrologie

RAin Nina Echterling Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Ärztlicher Kunstfehler in der Nephrologie

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – weiß, wann Ihnen Ansprüche bei Kunstfehlern in der Nephrologie zustehen

Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.

Die Nephrologie befasst sich mit den Erkrankungen der Niere und deren nichtoperativer Behandlung, der Vorbereitung und Nachversorgung von Nierentransplantationen. Auch werden Dialysebehandlungen, und bei Patienten mit stark erhöhten Blutfettwerten  Lipidaphereseverfahren durchgeführt. Des Weiteren umfasst dieses medizinische Fachgebiet auch die Therapie von Bluthochdruck und die Behandlung bei Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes oder des Säure-Basen-Gleichgewichtes. Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Aufrechterhaltung der Nierenfunktion an, damit Ersatztherapien wie Hämodialyse oder Peritonealdialyse so lang wie möglich verzögert werden.

Typische Probleme bei chronisch eingeschränkter Nierenfunktion sind:

  • Renale Anämie
  • Bluthochdruck
  • Renale Osteomalezie
Unterläuft dem Arzt ein Behandlungsfehler, kann dies schwerwiegende Folgen für den Patienten haben. Führt dies zu dauerhaften Schäden, kann dies eine Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung zur Folge haben. Dann stehen dem Geschädigten Schadensersatzansprüche bis in Millionenhöhe zu.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Nina Echterling vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten