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Anwalt Medizinrecht für Kunstfehler in der Pneumologie

RAin Pia Vilsmeier Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Ärztlicher Kunstfehler in der Pneumologie

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – setzt sich für Sie ein

Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.

Die Pneumologie befasst sich mit der Vorsorge, Erkennung und konservativer Behandlung von Lungenerkrankungen.
Zur Diagnose von Beschwerden werden vor allem Anamnese, Auskultation von Herz und Lunge, bildgebende Verfahren durch Aufnahme der Lunge, Spirometrie, Blutgasanalyse, Lungenfunktionstests, Bronchoskopie, Spiroergometrie, Allergietests, Pleurapunktion und Thorakoskopie herangezogen.
Die verschiedenen angewandten Therapien reichen von verordneter Bettruhe und körperliches Training über die Verabreichung von Asthmamedikamenten und Antibiotika bis hin zu Sauerstoff-Langzeittherapien und künstlicher Beatmung.
Unterläuft dem Arzt ein Behandlungsfehler, kann dies schwerwiegende Folgen für den Patienten haben. Führt dies zu dauerhaften Schäden, kann dies eine Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung zur Folge haben. Dann stehen dem Geschädigten Schadensersatzansprüche bis in Millionenhöhe zu.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Pia Vilsmeier vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und nicht auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten