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Anwalt Medizinrecht für Kunstfehler in der Kardiologie

Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben RAin Pia Vilsmeier

Ärztlicher Kunstfehler in der Kardiologie

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – weiß, wann Ihnen Ansprüche bei Kunstfehlern in der Kardiologie zustehen

Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.

Kardiologen behandeln im speziellen die Herz-Kreislauferkrankungen. In Deutschland leidet die Mehrzahl der Patienten an der koronaren Herzkrankheit, daher spielen die Betreuung, die Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Angina Pectoris, Herzinfarkten und infarktbedingter Herzmuskelschwäche eine sehr große Rolle. Daneben umfasst das Aufgabengebiet auch die Behandlung von Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Schlaganfällen und der arterielle Verschlusskrankheit.

Ein Behandlungsfehler kann gravierende Folgen für den Patienten haben, im schlimmeren Fällen kann dieser dauerhaft schwer geschädigt werden. Dies kann zur Pflegebedürftigkeit bis hin zur Erwerbsminderung führen. Dann stehen dem Geschädigten Ansprüche in Millionenhöhe zu.

Wir gehören zu den Top-Patientenkanzleien.

Im jährlichen Vergleich zu  anderen Kanzleien verklagten wir bis heute mit am häufigsten gegnerische Ärzte und Kliniken vor dem Landgericht München. Unsere Fallbearbeitung erfolgt spezialisiert nur für Patienten. Im Patientenrecht bilden wir uns laufend fort, um Ihnen immer aktuell mit fachmännischem Rat zur Seite zu stehen.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Pia Vilsmeier vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und nicht auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten