*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ein chirurgischer Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.
Eine verpfuschte Bauchoperation: Durchfall, Hautreizungen, Erschöpfung, eine oder mehrere Nachoperationen. Ein Krankenhaus in Recklinghausen hat bei einer Operation schwere Fehler begangen und hat sich zur Zahlung von 130.000,- Euro an den Patienten verpflichtet.
Der Fall: Eine Jahre zurückliegende Operation des Unterleibs hat zu einem sog. „Verwachsungsbauch“ geführt. Die Patientin wurde durch einen Schnitt in der Bauchdecke operiert. In den Tagen nach der Operation kam es zu Komplikationen. Doch erst sechs Tage später fand die Nachoperation statt, zu spät, wie der Gutachter anschließend feststellt. Der Darm war bei der Ausgangsoperation verletzt worden, der Inhalt trat in den Bauchraum und führte zu einer Bauchfellentzündung.
Plötzliche Erkrankungen im Bauchraum können viele Ursachen haben wie z.B. Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, der Eierstöcke, der Gallenblase und oft auch des Blinddarmes
Solche Entzündungen kommen mit Schüttelfrost, Appetitlosigkeit, Fieber, Übelkeit und Erbrechen einher. Steineinklemmungen in den Gallen- und Harnwegen sowie Darmverschlüsse verursachen oft sehr starke Bauchschmerzen. Ebenso Geschwüre im Magen-Darm-Bereich. Häufig schwellen die Schmerzen periodisch an und wieder ab.
Doch nicht nur ein während einer Operation unterlaufener Fehler kann eine Arzthaftung begründen. Bereits vor der Operation ist der Patient schonungslos über Risiken, Erfolgschancen und Behandlungsalternativen aufzuklären. Wird nicht oder nur mangelhaft aufgeklärt, bleibt der Eingriff rechtswidrig. Nach herrschender Rechtsprechung trägt der Arzt auch die Beweislast für die Erfüllung seiner Aufklärungspflicht.
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