*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.
Die Angiologie befasst sich als Teilgebiet der Inneren Medizin mit Gefäßerkrankungen. Dabei beschäftigt sie sich mit der Vorsorge, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen der Arterien, Venen und Lymphgefäße. Zur Anwendung kommen dabei konservative und interkonventionelle Therapien.
Häufig kommen Patienten mit folgenden Beschwerden zum Angiologen:
Zur Diagnose werden vor allem die Venen, Lymphgefäße und die Gewebedurchblutung in den betroffenen Körperregionen untersucht. Zur Untersuchung werden häufig auch bildgebende Verfahren wie Ultraschall, Röntgenaufnahmen und Computertomographie herangezogen.
Ein Behandlungsfehler in diesem Bereich kann drastische Folgen haben. Wird die Erkrankung nicht rechtzeitig erkannt, können Schlaganfälle und Lähmungen die Folge sein. Wird der Patient dadurch pflegebedürftig oder erwerbsgemindert, können dem Patienten Schadensersatzforderungen bis in Millionenhöhe zustehen.
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Nina Echterling vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.
KontaktUm Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.