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Anwalt Medizinrecht für Kunstfehler in der inneren Medizin

RA Michael Graf: Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Behandlungsfehler in der inneren Medizin

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – weiß, wann Ihnen Ansprüche bei Kunstfehlern in der inneren Medizin zustehen

Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.

Zwar gilt die Innere Medizin als ein Fachgebiet, in dem relativ wenige Behandlungsfehler passieren. Dies entspricht aber wohl nicht der tatsächlichen Fehlerwahrscheinlichkeit. Es hat sich gezeigt, dass die Häufigkeit von Klagen in den jeweiligen medizinischen Fachgebieten stark von der subjektiven Wahrnehmung des Patienten abhängig ist. So ist ein chirurgischer Behandlungsfehler auch für Laien relativ einfach erkennbar. Eine Medikamentenverwechslung, oder eine dauerhaft fehlerhafte Behandlung, wie sie in der Inneren Medizin durchaus vorkommt, wird dagegen vom Patienten kaum wahrgenommen.

Passiert erst einmal ein Behandlungsfehler, kann dies zu einem langen Leidensweg führen: langwierige medikamentöse Therapien, Transfusionen, Aufenthalte auf der Intensivstation, und verlängerte Krankenhausaufenthalte stellen nur einen Teil der möglichen Folgen dar. Eine besonders drastische Folge kann eine dauerhafte Organschädigung sein. Der Patient kann in einem solchen Fall dauergeschädigt, oder teilweise pflegebedürftig oder teilweise erwerbsgemindert werden. Dann stehen dem Patienten meist Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe zu. Stirbt der Patient aufgrund der fehlerhaften Behandlung, stehen seinen Angehörigen Schadensersatzansprüche zu.

Wenn es um Arzthaftung in der inneren Medizin geht, dann kann dies verschiedene Fachbereiche betreffen. Behandlungsfehler in der Pneumologie drehen sich um Krankheiten und Schäden in Verbindung mit den Atemwegen. Geht es um das Blut und die blutbildenden Organe ist die "Hämatologie" betroffen. Sind Behandlungsfehler am Herzen und Herz-Kreislauf zu beklagen, dann ist das der Fachbereich der Kardiologie. Zur inneren Medizin gehören darüpber hinaus  die Fachbereiche des Verdauungssystems, die Gastroenterologie, die "Angiologie" mit dem Gefäßsystem sowie die Endokrinologie und Immunologie. Das sind die Fachbereiche der inneren Medizin, die sich auf die innere Sekretion und das Immunsystem konzentrieren. Die Rheumatologie befasst sich mit dem Stütz- und Bindegewebe, die Toxikologie ist die Lehre von den Vergiftungen und die Onkologie untersucht Geschwulste und Tumore, die gutartig oder auch Krebs sein können.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

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  • Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

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Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

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