*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.
Zwar gilt die Innere Medizin als ein Fachgebiet, in dem relativ wenige Behandlungsfehler passieren. Dies entspricht aber wohl nicht der tatsächlichen Fehlerwahrscheinlichkeit. Es hat sich gezeigt, dass die Häufigkeit von Klagen in den jeweiligen medizinischen Fachgebieten stark von der subjektiven Wahrnehmung des Patienten abhängig ist. So ist ein chirurgischer Behandlungsfehler auch für Laien relativ einfach erkennbar. Eine Medikamentenverwechslung, oder eine dauerhaft fehlerhafte Behandlung, wie sie in der Inneren Medizin durchaus vorkommt, wird dagegen vom Patienten kaum wahrgenommen.
Passiert erst einmal ein Behandlungsfehler, kann dies zu einem langen Leidensweg führen: langwierige medikamentöse Therapien, Transfusionen, Aufenthalte auf der Intensivstation, und verlängerte Krankenhausaufenthalte stellen nur einen Teil der möglichen Folgen dar. Eine besonders drastische Folge kann eine dauerhafte Organschädigung sein. Der Patient kann in einem solchen Fall dauergeschädigt, oder teilweise pflegebedürftig oder teilweise erwerbsgemindert werden. Dann stehen dem Patienten meist Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe zu. Stirbt der Patient aufgrund der fehlerhaften Behandlung, stehen seinen Angehörigen Schadensersatzansprüche zu.
In den Arzthaftungsfällen auf diesem Fachgebiet geht es hierbei meist um Schäden bzgl. der Atmungsorgane (Pneumologie), des Herzens und Kreislaufs (Kardiologie), der Verdauungsorgane (Gastroenterologie), der Nieren und ableitenden Harnwege (Nephrologie), des Blutes und der blutbildenden Organe (Hämatologie), des Gefäßsystems (Angiologie), des Stoffwechsels und der inneren Sekretion (Endokrinologie), des Immunsystems (Immunologie), des Stütz- und Bindegewebes (Rheumatologie), der Infektionskrankheiten (Infektiologie) und Vergiftungen (Toxikologie) sowie der soliden Tumore und hämatologischen Neoplasien (Onkologie).
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.
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