Telefon

Wir sind für Sie da (8-18 Uhr)

  • 08000-52 99 37
  • Kostenfreie Nummer
  • Kanzleisitz München 089-358 958 0
  • Büro Regensburg* 0941-378 000 08
  • Büro Nürnberg* 0911-5619 9659
  • Büro Stuttgart* 0711-128 909 71
  • Büro Düsseldorf* 0211-9954 8997
  • Büro Hamburg* 040-7880 5981

*regelmäßig auswärtige Sprechtage

Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall!

  • Zum Kennenlernen bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an
Unkonventinelle Wege

anwalt-ag.jpg

Unkonventionelle Wege gehen!"

lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.

Klagen

Klagen ohne finanzielles Risiko

Erfolgshonorar-Prozessfinanzierung

prozessfinanzierung.png

Anwalt Medizinrecht für Kunstfehler bei der Behandlung von Hautkrankheiten

RAin Nina Echterling Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Kunstfehler bei der Behandlung von Hautkrankheiten

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – macht sich für Sie stark

Ihr Fall? Ein Behandlungsfehler bei der Behandlung von Hautkrankheiten.

Die Dermatologie beschäftigt sich mit der Abklärung, Behandlung und Betreuung von Patienten mit nichtinfektiösen und infektiösen Erkrankungen der Haut sowie mit gut- und bösartigen Hauttumoren. Zu diesem medizinischem Fachgebiet gehört mit der Venerologie auch die Behandlung der sexuell übertragbaren Krankheiten, inklusive der eigentlichen Geschlechtskrankheiten.

Vor allem bei der Anwendungen von Lasersystemen auf dem Gebiet der Dermatologie kommt es immer wieder zu Behandlungsfehlern. Grundsätzlich kann jeder Laser Verletzungen und Gewebeveränderungen hervorrufen, wenn er nicht fachgerecht angewendet wird. Behandlungsfehler können beispielsweise durch den Einsatz eines falschen Lasertyps, durch zu hohe Energiedichte oder durch Überlappung der Impulse verursacht werden.

Da mitunter monetäre Gesichtspunkte für den Arzt eine Rolle spielen, findet man häufig Anzeigen zu Lasertherapien, die mehr versprechen, als sie halten können und aus vernünftiger ärztlicher Sicht nicht zu vertretene Therapien und Erfolgsaussichten anpreisen.

Doch der Arzt hat über alle Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Je weniger der Eingriff medizinisch notwendig ist, desto höher sind die Anforderungen an diese Aufklärungspflicht. Daher sind vor allem bei kosmetischen Behandlungen die Anforderungen besonders hoch. Begeht der Arzt einen Aufklärungsmangel, behandelt der den Patienten rechtswidrig. Daher haftet er für alle schädlichen Folgen des Eingriffs, auch wenn er sich sonst „lege artis“ verhalten hat.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Nina Echterling vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten