*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ihr Fall? Ein Behandlungsfehler des HNO-Arztes.
Die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde umfasst den Teilbereich der Medizin, der sich mit Erkrankungen, Verletzungen und pathologischen Veränderungen der Ohren, der oberen Luftwege, der Mundhöhle, des Rachens, des Kehlkopfes, der unteren Luftwege und der Speiseröhre sowie mit Funktionsstörungen der Sinnesorgane dieser Regionen und mit Stimm-, Sprach-, Sprech- und Hörstörungen befasst. Folglich beschäftigt sich ein HNO-Arzt mit auftretenden Problemen im gesamten Kopf- und Halsbereich.
Hierbei ergeben sich viele Überschneidungen mit weiteren medizinischen Fachgebieten wie Neurologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Innere Medizin
Neben der Prävention und Erkennung von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Tumoren in diesem Bereich werden zur Behandlung konservative und operative Methoden eingesetzt.
Ein Behandlungsfehler kann auf diesem Gebiet schwere Folgen haben. Wichtige Sinnesorgane wie das Sprech-, Hörvermögen oder der Geschmackssinn können dauerhaft geschädigt werden. Dies kann zur Pflegebedürftigkeit und zur Erwerbsminderung führen.
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.
KontaktUm Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgsepräch mit Ihnen vorbereiten.