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Unkonventinelle Wege

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"Unkonventionelle Wege gehen!"

lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.


"Aus Risiko wird Sicherheit"

durch Erfolgshonorar od. mit einer Prozessfinanzierung

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Anwalt Medizinrecht bei Geburtsschaden

RA Michael Graf: Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Fachanwalt Medizinrecht bei Geburtsschaden

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – setzt Ihre Ansprüche durch

Ihr Fall? Es liegt ein Geburtsschaden vor.

Die Geburtshilfe
Bei einer Geburt kann es zu einer Vielzahl von Komplikationen kommen: durch Sauerstoffmangel, Frakturen, Infektionen, Hirnblutungen, Verletzungen durch die Geburtszange bzw. Saugglocke oder durch eine falsche Lage des Kindes im Mutterleib. Behandlungsfehler können in diesem Fachgebiet bis zu schwersten Behinderungen bei Neugeborenen führen.

Hier hat der Arzt den Patientin rechtzeitig über vorliegende Risikofaktoren aufzuklären. Auch muss er sich beispielsweise die Einwilligung für einen Kaiserschnitt einholen. Erleidet das Kind einen Schaden durch einen Behandlungsfehler und ist dauerhaft geschädigt, so können hieraus Schadensersatz- und auch Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem verantwortlichen Arzt entstehen. Zu ersetzen sind Pflegekosten, ein potentieller Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen, die den Eltern des Geschädigten entstehen. Dies kann zu Ansprüchen in Millionenhöhe führen.

Fazit: Es ist also unbedingt ratsam, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu Rate ziehen. Er wird dafür sorgen, dass die volle Schadenssumme berechnet und durchgesetzt wird und dem Patienten sein Anspruch wegen aller Zukunftsschäden rechtlich gesichert wird.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten