*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ihr Fall? Ein Behandlungsfehler bei der Augen-Operation.
Das Auge zählt zu den wichtigsten Sinnesorganen des Menschen, 40 Prozent aller Leitungswege des zentralen Nervensystems arbeiten für das Auge. Daher kann dieses komplexe System an vielen Stellen geschädigt werden. Wenn dies geschieht, schränkt das die Lebensqualität des Menschen erheblich ein.
Behandlungsfehler können nicht nur bei der klassischen Behandlung von Krankheiten wie zum Beispiel des Grauen Stars auftreten, sondern auch bei medizinischen nicht unbedingt notwendigen Operationen wie dem Lasern der Augen.
Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet schonungslos über Risiken und auch die Erfolgschancen der Operation aufklären. Leider spielen bei Behandlungen wie dem Lasern der Augen mitunter auch monetäre Gesichtspunkte für die Ärzte eine Rolle, die Folge: möglichen Folgen und Risiken werden verharmlost. Aus einem Aufklärungsmangel jedoch folgt, dass der Patient rechtswidrig behandelt wird. Die vorherrschender Rechtsprechung legt in diesem Fall dem Arzt die Beweislast für die Erfüllung seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht auf.
Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.
Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.
Pia Vilsmeier vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und nicht auch Ärzte vertritt.
KontaktUm Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.