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Anwalt Medizinrecht für Fehler bei der Narkose

RA Thorsten Hagemann Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Behandlungsfehler bei der Narkose

Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – vertritt Sie in allen Fragen bei Kunstfehlern in der Anästhesie

Ihr Fall? Ein Behandlungsfehler bei der Narkose.

Die Arbeit eines Anästhesisten umfasst nicht nur die Durchführung von Narkosemaßnahmen. Zum Tätigkeitsgebiet gehören vielmehr:

  • Das Anästhesieverfahren mit Vorbereitung und Durchführung von Narkose- und Lokalanästhesiemaßnahmen (Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie) einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe und die unmittelbare postoperative Überwachung im Aufwachraum
  • Die Intensivmedizin auf Intensivtherapiestationen
  • Die Notfallmedizin
  • Die Schmerztherapie von akuten und chronischen Schmerzen, vor allem wenn diese postoperativ auftreten
Wie jede andere Behandlung auch bedarf die Narkose der Einwilligung des Patienten. Diese kann auch eingeschränkt erfolgen. Kann diese Einwilligung z. B. wegen Bewusstlosigkeit nicht eingeholt werden, muss die Behandlung im objektiven Interesse des Patienten erfolgen und dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen entsprechen. Angehörige dienen dabei als Auskunftspersonen, anstelle des Patienten zustimmen können sie nicht. Eine Einwilligung kann auch nur dann erfolgen, wenn der Patient vorher über den Eingriff aufgeklärt wurde.

Problematisch  ist, dass aufgrund der Methodenfreiheit gerade dem Anästhesisten ein großer Behandlungsspielraum offen steht. Daher spielen persönliche Erfahrung, die Ausstattung und die personelle Besetzung eine große Rolle. Hinzu kommt, dass der Patient bei einer Vollnarkose nicht bei Bewusstsein ist und daher die Aufzeichnungen der Operation die einzig verlässliche Quelle über das Fehlverhalten des Arztes sind. Behandlungsfehler können sich jedoch katastrophal auswirken, die Folgen können dauerhafte Schädigungen, speziell des Gehirns, sein oder es kann gar bis zum Tod des Patienten führen.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Fachanwalt Thorsten Hagemann vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder geschädigte Patient kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und keine Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten