Telefon

Wir sind für Sie da (8-18 Uhr)

  • 08000-52 99 37
  • Kostenfreie Nummer
  • Kanzleisitz München 089-358 958 0
  • Büro Regensburg* 0941-378 000 08
  • Büro Nürnberg* 0911-5619 9659
  • Büro Stuttgart* 0711-128 909 71
  • Büro Düsseldorf* 0211-9954 8997
  • Büro Hamburg* 040-7880 5981

*regelmäßig auswärtige Sprechtage

Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall!

  • Zum Kennenlernen bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an
Unkonventinelle Wege

anwalt-ag.jpg

Unkonventionelle Wege gehen!"

lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.

Klagen

Klagen ohne finanzielles Risiko

Erfolgshonorar-Prozessfinanzierung

prozessfinanzierung.png

Anwalt Medizinrecht für Kunstfehler in der Allgemeinmedizin

RA Michael Graf: Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Kunstfehler in der Allgemeinmedizin

Falschdiagnose? Behandlungsfehler? Gesundheitsschädigung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – vertritt Sie in allen Fragen bei Kunstfehlern in der Allgemeinmedizin

Ihr Fall? Ihnen steht Schadenersatz durch einen Hausarztfehler zu.

Oft sind Allgemeinmediziner und Hausärzte die erste Anlaufstelle für Patienten bei gesundheitlichen Problemen. Sie spielen daher eine wichtige Rolle, wenn es um das Erkennen von gefährlichen Krankheitsverläufen geht und die Zuweisung in entsprechende fachärztliche Behandlung angeraten ist.
Das Tätigkeitsgebiet des Allgemeinmediziners umfasst neben der Grundversorgung aller Patienten, bei denen eine physische oder psychische Gesundheitsstörung in der Akut- und Langzeitversorgung vorliegt auch die Prävention von Krankheiten (durch Impfung) und die Rehabilitation.

Eine weitere Aufgabe ist auch die Behandlung von chronisch Kranken, beispielsweise die Betreuung von Bluthochdruckpatienten und Diabetikern. Die Basis dafür ist eine auf Dauer angelegte Arzt-Patienten-Beziehung, da der Arzt in seine Diagnose auch die körperlichen, psychischen, sozialen und ökologischen Aspekte des Patienten mit einbezieht. Ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und dem Arzt ist von großer Bedeutung. Umso schlimmer, wenn dieses Verhältnis gestört wird. Fehldiagnosen können – schon im Anfangsstadium einer eigentlich harmlosen Krankheit gestellt – katastrophale Auswirkungen haben. Ein anfänglicher Fehler kann durch eine Verkettung von Fehleinschätzungen der nachfolgenden Ärzte zu schweren Gesundheitsschädigungen führen.

Fazit: In einem solchen Fall steht einem Patienten Schadensersatz zu, der auch die nachfolgenden Behandlungskosten einschließt. Hier ist unbedingt ein Fachanwalt für Medizinrecht gefragt, um die Forderungen geltend zu machen.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten