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Unkonventinelle Wege

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"Unkonventionelle Wege gehen!"

lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.


"Aus Risiko wird Sicherheit"

durch Erfolgshonorar od. mit einer Prozessfinanzierung

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Anwalt für Schadensersatz

RA Michael Graf: Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Ihre Patienten haben

Anwalt für Schadensersatz

Behandlungskosten und Pflegekosten? Anerkennung von Erwerbsminderung? Michael Graf – Fachanwalt für Medizinrecht – weiß, wann Ihnen Ansprüche zustehen.

Ihr Fall? Sie haben Anspruch auf Schadensersatz.

Der „materielle Schadensersatz” ist ein Vermögensschaden, der entsteht, wenn der Patient verletzt wurde oder stirbt.

Darunter fallen insbesondere…

  • der Ausfallschaden oder die Verminderung des Erwerbseinkommens (= Erwerbsschaden)
  • alle Heilbehandlungskosten, also Kosten die aufgewendet werden, um die Gesundheit wieder herzustellen oder zu mildern
  • alle Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse (z.B. Pflegekosten) und der Haushaltsführungsschaden aufgrund Minderung der Fähigkeit zur Haushalts-führung
  • alle Unterhaltsschäden, insbesondere auf Grund des Versterbens des Unterhaltspflichtigen
  • alle weiteren nicht absehbaren Zukunftsschäden

Zum Erwerbsschaden gehört nicht nur den Verlust des monatlichen Arbeitseinkommens. Er umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die jemandem entstehen, weil er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht einsetzen kann. Hierunter fällt eigentlich auch der Ersatz des Haushaltsführungsschadens, denn die Führung des Haushalts, einschließlich der Betreuung und Erziehung der Kinder ist anerkanntermaßen eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft. Ist der geschädigte Patient also auf Grund der fehlerhaften ärztlichen Behandlung nicht mehr in der Lage, die regelmäßig anfallende Hausarbeit zu erledigen, so kann hierfür immer Schadensersatz in Geld verlangt werden.

Im Schadensersatzrecht droht oft die Gefahr der Verjährung.

Fazit: Es ist also ratsam, unbedingt ein Fachanwalt für Medizinrecht zu Rate ziehen. Er wird dafür sorgen, dass die volle Schadenssumme berechnet und durchgesetzt wird und dem Patienten sein Anspruch wegen aller Zukunftsschäden rechtlich gesichert wird.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten