*regelmäßig auswärtige Sprechtage

"Unkonventionelle Wege gehen!"
lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.
durch Erfolgshonorar od. mit einer Prozessfinanzierung
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Der Gedanke, der uns in diesem Fall beschäftigt ist: Es wäre besser, wenn nicht jede Geschädigte einzeln klagen müsste und sich vielmehr die geschädigten Patientinnen das Kostenrisiko teilen können oder das Kostenrisiko gänzlich entfällt. Zu diesem Zweck haben wir eine Art „Sammelklage“ für alle PIP-Opfer vorbereitet.
Die Lösung ist eine Bündelung der Ansprüche
Streng genommen gibt es die aus den USA bekannte „Sammelklage“ in Deutschland nicht. Es gibt zwar rechtliche Instrumente wie die Streitgenossenschaft, doch diese verhindern nicht, dass bei hohen Streitwerten das Prozesskostenrisiko explodiert. Nach dem Vorbild des österreichischen VKI (der die „Sammelklage nach österreichischem Recht“ entwickelt hat und erfolgreich praktiziert) hat die Patientenanwalt AG diese Lösung auch für deutsche Geschädigte geschaffen.
Die Vorgehensweise ist einfach und recht sicher
Die Patientinnen treten ihre Ansprüche zur Klage an einen Treuhänder ab. Dieser Treuhänder klagt vor einem deutschen Gericht, im Fall von PIP, gegen die Allianz, ggf. Ärzte, Brenntag und Tüv (mehr zu den Haftungsgründen). Der Anspruch muss spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis der Schadensumstände geltend gemacht werden! Wir bilden einen Pool von Sammelklageninteressenten. Außerdem bereiten wir einen Sammelklageschriftentwurf zur Vorlage bei Prozess-Finanzierern vor. Nutzen Sie diese Chance und registieren Sie sich - auch zur Vorbereitung auf das erste kostenfreie Beratungsgespräch -
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Den Patientinnen steht ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung ihres Körpers und ihrer Gesundheit zu. Zum einen das Schmerzensgeld, zum anderen die materiellen Folgeschäden (Behandlungskosten, Erwerbsminderung usw).
Das Schmerzensgeld wird heute vorläufig im Rahmen der Sammelklage bei € 20.000 (mehr z. Umfang, Schmerzensgeld, Zukunftsschäden) anzusiedeln sein.
Für PIP-Geschädigte ohne Rechtschutzversicherung und geringen finanziellen Mitteln heißt das: Nutzen Sie diese Chance für eine Sammelklage!
Meist wird das Recht als kompliziert, langwierig und kostenintensiv wahrgenommen. Doch eine Sammelklage – speziell im PIP-Silikonskandal – hat klare Vorteile:
Mit einer Sammelklage werden mögliche Prozesskosten-Risiken sehr deutlich verringert. Die Kosten, die man als Geschädigte selbst zu tragen hat, bleiben in sehr überschaubarem Rahmen, welche nicht höher als € 250-€ 750 liegen. Im Vergleich dazu: das normale Prozessrisiko liegt bei mind. € 12.000 pro Patientin. Die Bündelung der Ansprüche durch die Sammelklage bietet also nicht nur eine sichere sondern auch eine sehr günstige Möglichkeit, zum eigenen Recht zu kommen. Ermöglicht wird dies durch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers.
Eine Sammelklage lebt von dem Motto: „Gemeinsam sind wir stark!“ - Und das sollte jeder Patientin den Mut geben, sich anzuschließen! Im PIP-Skandal sind rund 3000 Patientinnen allein in Deutschland betroffen. Die Betroffenen müssen sich die Implantate größtenteils – auf eigene Kosten – entfernen lassen. Die vielen Ängste, die damit verbunden sind, noch gar nicht mitgerechnet.
Die schweren seelischen Qualen, die viele Ungewissheit um die eigene Gesundheit wegen schwerer Entzündungen oder eines möglichen Krebsrisikos können natürlich nie vollständig wieder gut gemacht werden – auch mit viel Schmerzensgeld nicht. Trotzdem wünsche ich jedem Opfer den Mut aufzubringen und sich gegen die Willkür von Ärzten und Unternehmen zur Wehr zu setzen.
Ihr Christian Zierhut
Vorstand Patientenanwalt AG
(zu den Presseberichten über das Vorgehen der Patientenanwälte Zierhut & Graf im PIP-Skandal)