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"Unkonventionelle Wege gehen!"

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Behandlungsfehler mit Todesfolge

Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Sie als Patient haben Michael Graf, Vorstand Patientenanwalt AG

Behandlungsfehler mit Todesfolge

Es ist das Schlimmste, was einem Menschen passieren kann:  wenn ein Angehöriger oder Freund stirbt. Wenn der Verstorbene dann auch noch das Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehler mit Todesfolge geworden ist, bleiben die Hinterbliebenen oft mit einem Gefühl aus Wut, Trauer und Ratlosigkeit zurück.

Oft sind es die anscheinend „harmlosen Routine-Eingriffe“ wie eine Blinddarm-OP oder eine Bandscheibenoperation, welche dann in einer Hiobsbotschaft enden, wenn der Patient einem Behandlungsfehler mit Todesfolge erlegen ist. Behandlungen, die nach dem heutigen Stand der Medizin nur dann versagen, wenn dem Arzt ein offensichtlich schwerer Fehler unterlaufen ist.

In einer solch erschütternden Lebenslage ist es dann auch für Hinterbliebene schier unmöglich, einen klaren Gedanken zu fassen, geschweige denn den dazu nötigen „kühlen Kopf“ zu bewahren, den man für eine erfolgreiche Klage vor Gericht braucht. Doch grade bei Behandlungsfehlern mit Todesfolge darf keine  Zeit unnötig verstreichen. Es gilt Beweise zu sichern, Daten und Fakten zu sammeln, solange diese noch verwertbar sind und gesichert werden können.

Wir übernehmen das für Sie und stehen in Ihren schwersten Stunden an Ihrer Seite. Seien Sie unbesorgt. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt während des gesamten Prozesses, treten mit allen Beteiligten in Kontakt und setzen all unser Wissen und all unsere Kraft für Sie ein, um Ihnen ein Stück weit Gerechtigkeit und Normalität im Leben zurückgeben zu können.

Wir bitten Sie um Ihr Vertrauen und sichern Ihnen zu, dass wir immer gerne für Sie da sind.

Schreiben Sie uns, was Sie bewegt.
Oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns darum!

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  • Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

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