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Patientenanwalt bei Ärztepfusch

Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese schwerwiegende Folgen für Sie als Patient haben Michael Graf, Vorstand Patientenanwalt AG

Ärztepfusch

Ärztepfusch ist meist ein grober Behandlungsfehler, wenn:

„[...] der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“ (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Juni 1996 – VI ZR 172/95 – VersR 1996, 1148).

Wann sind Behandlungsfehler Ärztepfusch?

Ärztliche Kunstfehler sind schlimm genug. Aber auch Ärzte können Fehler machen. Doch wenn Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler in Vertuschung, Körperverletzung und Fahrlässigkeit ausarten, so dass das Leben oder die Gesundheit des Patienten leichtfertigt aufs Spiel gesetzt wird, ist es angebracht von „Ärztepfusch“ zu reden.

Die Medizin ist ein Geschäft

Das Gesundheitswesen spielt die Tatsache gerne runter, die Praxis aber zeigt es immer wieder: Die Medizin ist ein Geschäft. Ein Geschäft mit der Angst des Patienten zu Gunsten der Karriere der Ärzte. Der Patient ist da nur allzu oft der Spielball zwischen Krankenkassen und Ärzten oder auch mal das Versuchskaninchen für den Ärzte-Nachwuchs. – Ärztepfusch ist hier vorprogrammiert.
So kann es sein, dass ein anfänglicher Ärztepfusch sich zum Medizinskandal entpuppt, der durch Gefälligkeitsgutachten vonseiten der Kliniken heruntergespielt oder gar vertuscht wird. Man muss sich fragen, wie weit Ärzte für Geld und Karriere gehen?! Auch unverantwortlicher Ärztepfusch: wenn Risiken einer Operation vor dem Patienten heruntergespielt werden, interne Spitalsweisungen verschwiegen werden, wenn diese vom Standard der Schulmedizin abweichen. Auch sind es die „harmlosen Routine-Eingriffe“, welche dann in einer Hiobsbotschaft enden, wenn ein Behandlungsfehler mit Todesfolge eintritt.

Verdacht auf Ärztepfusch? - Ihre Patientenanwalt AG hilft Ihnen gerne weiter!

Behandlungsfehler können – aber sollten nicht – passieren. Doch wenn Behandlungsfehler zum verantwortungslosen Ärztepfusch ausarten, ist nicht nur Ihr Patientenrecht schwer verletzt. Durch kriminellen Ärztepfusch wird Ihr Grundrecht auf Leben aufs Spiel gesetzt.
Das werden wir, als Anwälte für Patientenrecht, nicht dulden! Wenn Sie Opfer von Ärztepfusch geworden sind, werden wir an Ihrer Seite für Ihre Rechte streiten. Wir bedienen uns angesehener medizinischen Gutachter und Fachspezialisten um Ihr Patientenrecht zu verteidigen.
Ihre Patientenanwalt AG hilft Ihnen bei allen Fragen um möglichen Ärztepfusch. Wir decken Aufklärungs- und Behandlungsfehler auf, entlarven vertuschte Behandlungsmethoden, sichern Beweise für Ihren Erfolg vor Gericht und kämpfen für Sie, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Wir, die Vorstände der Patientenanwalt AG sind für Sie da!
Schreiben Sie uns. Wir kümmern uns darum.

Ihr Ansprechpartner

  • Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.

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Wir haben einen „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste kostenfreie Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

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