*regelmäßig auswärtige Sprechtage
Ihr Fall? Es liegt ein Behandlungsfehler vor.
Ein Behandlungsfehler ist ein Verstoß gegen die Regeln und Standards der medizinischen Wissenschaft. Das bedeutet, der Arzt bzw. das Krankenhaus haben den Patienten nicht so behandelt, wie es heutzutage üblich ist. Unter „üblich” versteht man den medizinischen Standard, also die Art und Weise der Behandlung, auf die sich Fachleute geeinigt haben, weil sie sich bewährt hat. Doch ein Laie ist mit der Beurteilung solcher Fakten schnell überfordert. Das muss ein Anwalt sehen, der sich auch auf das Medizinrecht versteht.
Der Arzt ist zwar nicht verpflichtet, einen Behandlungs- oder Heilerfolg herbei zu führen, jedoch ist eine fehlerhafte Behandlung, also ein Behandlungsfehler, eben ein Verstoß gegen seine ärztlichen Pflichten mit oft drastischen Folgen. Im schlimmsten Fall sogar bis zum Tod durch einen Behandlungsfehler. In so einer Situation kann nur ein erfahrener Anwalt helfen.
Die ärztliche Behandlung umfasst die Befunderhebung und Diagnose
Hier können sich Fehler bei der Befragung und Untersuchung des Patienten ergeben. Außerdem kann die Ergebnisauswertung fehlerhaft sein. Meistens unterlaufen Behandlungsfehler bereits bei der Befunderhebung, weil nicht alle notwendigen Befunde (richtig) eingeholt wurden. Auch hier wird der Patient nicht freiwillig von den Ärzten „eingeweiht“. Sinnvoll ist es, einen Anwalt damit zu beauftragen, der der ganzen Sache wirkungsvoll nachhilft.
Wesentlicher Bestandteil der Behandlung ist die Therapie
Die Frage ist, ob die ausgewählte Therapie tatsächlich notwendig ist und ob sie gewissenhaft durchgeführt wird oder wurde. Hier können Behandlungsfehler bei der Auswahl aber auch bei der Durchführung der Therapie auftreten. Wirklich erkennen und Ihnen Ihre Chancen juristisch klar darlegen kann aber nur ein Anwalt, der im Medizinrecht „zu Hause“ ist.
Auch die Nachsorge gehört zu einer vollständigen und gewissenhaften Behandlung.
Sie soll den Erfolg einer Behandlung kontrollieren und sicherstellen. Behandlungsfehler bei der Nachsorge können entstehen, wenn der Arzt den Patienten z.B. nicht darauf hinweist, dass er bestimmte Medikamente einzunehmen hat. Auch in die Unterlagen der Nachsorge sollte ein Anwalt rein sehen, denn mitunter wird dem Patienten verschwiegen, welche schweren Auswirkungen manche Medikamente haben können.
Komplikationen vor Gericht vermeiden.
Gehen Sie von Anfang an auf Nummer sicher und wählen Sie bewusst einen fachlich versierten Anwalt für Medizinrecht. Nur ein aufs Medizinrecht geschulter Anwalt kann dafür sorgen, dass Arzt und Krankenhaus die für den Prozess überaus wichtigen Behandlungsunterlagen vollständig herausgeben. Anschließend wird er diese Beweise fachmännisch analysieren und auswerten und einem Mediziner zur Prüfung vorlegen. Der Gutachter entscheidet hiernach, ob ein „grober Behandlungsfehler” vorliegt. Dies kann zu einer sog. „Beweislastumkehr” zu Gunsten des Patienten führen. So muss nicht mehr der klagende Patient den Behandlungsfehler beweisen, sondern der beklagte Arzt muss nun den Gegenbeweis erbringen.
Wir geben unser Bestes: Für Ihre Patientenrechte.
Michael Graf vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder Geschädigte kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird, und zu keiner Zeit auch Ärzte vertritt.
KontaktUm Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.