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Unkonventinelle Wege

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Unkonventionelle Wege gehen!"

lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.

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Klagen ohne finanzielles Risiko

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Mangelnde Patientenaufklärung

RA Thorsten Hagemann: Schmerzensgeld soll Ausgleich für erlittene Schmerzen sein. Aber auch der Genugtuung dienen

Mangelnde Patientenaufklärung

Ärztlicher Behandlungsfehler? Unzureichende Aufklärung? Durchsetzung von Schmerzensgeld? Rechtsanwalt Thorsten Hagemann macht sich für Sie stark.

Patientenaufklärung – Theorie und Praxis.

Oft legt der Arzt dem Patienten ein Aufklärungsformular vor, teilweise wird dem Patienten das „Blatt” während des Gesprächs irgendwie nebenbei „untergeschoben”. Der Patient ist sich der Bedeutung dadurch vielleicht gar nicht bewusst und unterschreibt. Diese Formulare ersetzen jedoch nicht das persönliche, aufklärende Gespräch mit dem Arzt, diese Formulare dürfen nur als Merkblatt zur Vorbereitung oder Ergänzung des Aufklärungsgesprächs verwendet werden. Laut Bundesgerichtshof ist ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit dem Patienten zwingend nötig.

Leider kommt es häufig genug vor, dass der Arzt den Patienten nicht ausführlich über alle behandlungstypischen Risiken und Alternativen aufklärt. Die Folge: Es treten mögliche Komplikationen auf, über die sich der Patient nicht im Klaren war. Hätte der Arzt den Patienten vollständig richtig aufgeklärt, hätte der Patient dieser Art von Behandlung eventuell nicht zugestimmt. Die Aufklärung soll dem Patienten ermöglichen, Art, Bedeutung, Ablauf und Folgen einer Behandlung zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den Grundzügen zu verstehen.

Der Arzt hat insbesondere aufzuklären…

  • über den Verlauf und die Risiken des Eingriffs
  • seine Erfolgschancen
  • und über mögliche, gleichwertige Behandlungsalternativen
Der Patient hätte…
  • sich vielleicht nicht wie vorgeschlagen behandeln lassen
  • auf die Behandlung vielleicht verzichten wollen
  • eine alternative Behandlung bevorzugt
  • sich von einem anderen Arzt oder in einem anderen Krankenhaus behandeln lassen

Was passiert im Konfliktfall?
Die ordnungsgemäße Aufklärung muss grundsätzlich vom Arzt nachgewiesen werden, also ob und wie eine Aufklärung tatsächlich und ordnungsgemäß erfolgt ist.

Wir geben unser Bestes: Für Ihr gutes Recht.

Zwischen Mandant und Anwalt ist vor allem eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Ansprechpartner

  • Fachanwalt Thorsten Hagemann vertritt ausschließlich Patienten. Denn jeder geschädigte Patient kann erwarten, dass sein Anwalt ganz im Interesse der Patienten tätig wird und keine Ärzte vertritt.

    Kontakt

Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

Fragebogen für Patienten