*regelmäßig auswärtige Sprechtage

"Unkonventionelle Wege gehen!"
lautet das Motto von Vorstand RA Zierhut.
durch Erfolgshonorar od. mit einer Prozessfinanzierung
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Die Arzthaftung als Teil des Medizinrecht und des Arztrecht.
Ein wichtiger Teil des Medizinrecht ist das Arztrecht. Wer als Patient gegen Ärzte vorgehen möchte und sein gutes Recht einklagen will, sollte deshalb einen kompetenten Anwalt für Arzthaftung zu Rate ziehen.
Passiert dem Arzt ein Behandlungsfehler, worunter der Patient jahrelang oder gar lebenslang zu leiden hat, betrifft das den Fachbereich des Arztrecht, genauer den Bereich der Arzthaftung. Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber dem Patienten bei schuldhaftem Handeln infolge seiner ärztlichen Tätigkeit. Damit ist auch das ärztliche Berufsrecht, also das Arztrecht betroffen. Allein und ohne Anwalt gegen eine ärztliche Berufsvereinigung? Unmöglich! Ein Patient tut deshalb gut daran, einen fähigen Anwalt für Arzthaftung zu Rate zu ziehen.
Arzthaftung und Arztrecht sind die Sache eines kompetenten Anwalt
Natürlich wird ein Arzt immer alles daran setzen, sich berufsrechtlich abzusichern – gegen Kunstfehler, Behandlungsfehler oder daraus entstehenden Ansprüche auf Schmerzensgeld. Immerhin ist laut Arztrecht die Behandlung eines Patienten für den Arzt ein „Behandlungsvertrag“ mit der Besonderheit, dass der Arzt keinen Heilungserfolg schuldet. Näheres erklärt Ihnen Ihr Anwalt. Patientenrechte und Patientenschutz sind im Arztrecht also kleingeschrieben. Die Behandlung selbst muss ordnungsgemäß durchgeführt werden ohne einen Behandlungsfehler zu verursachen. Das ist schon alles!
Arztrecht oder Patientenrecht ? Das ist eine Frage an Ihren Anwalt!
Legt ein Arzt sein Arztrecht großzügig aus, bedeutet dies immer die Gefahr von leichtfertigen Behandlungsfehlern, denn das Gewissen eines Arztes ist nicht Gegenstand vom Arztrecht (frei nach dem Motto: „dem Patienten ging es ja schon vor meiner Behandlung schlecht“). Hinzu kommt im Arztrecht die Schwierigkeit, dass die meisten Behandlungen als „Dienstvertrag“, andere hingegen als „Werkvertrag“ angesehen werden. So ist im Arztrecht der „Dienstvertrag“ nicht an einen Heilerfolg gebunden, der „Werkvertrag“ hingegen schon. Nur ein erfahrener Anwalt und Spezialist in Sachen Arzthaftung kann Ihnen im Patientenrecht wirklich weiterhelfen.
Das tut Ihr Anwalt für Sie!
Juristische Weiterbildung im Arztrecht und Medizinrecht sowie jahrelange Berufspraxis machen einen Rechtsanwalt zum fachlich spezialisierten Anwalt für Medizinrecht und das besonders zum Anwalt für Arztrecht und Arzthaftung. So muss ein Anwalt prüfen, ob es während der Behandlung oder schon vorher zu einem Behandlungsfehler gekommen ist. Außerdem wird ein Anwalt alle Beweise und Arztberichte sichern, wenn er Ihren Arzt auf Arzthaftung verklagen möchte. Es gilt schneller zu sein als die Arzthaftungsversicherung des Arztes, denn das Arztrecht kennt auch versicherungsrechtliche Ansprüche, die dann zu Lasten des Patienten gehen.
Die Patientenanwalt AG sorgt für Arzthaftung im Arztrecht!
Die Patientenanwalt AG ist Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung. Um die Gegnerseite gezielt ausstechen zu können, kennt sich jeder Anwalt von uns auch im Lager des Arztrecht aus. Denn durch präzises Wissen sichern wir Beweise und Ihnen Ihre Patientenrechte!
Sprechen Sie uns an! Sagen Sie uns, für was wir Ihren Arzt haftbar machen sollen!
Wir sind gerne für Sie da!
Michael Graf ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Thema Arzthaftung und Patientenrecht. Deutschlandweit profitieren Opfer von ärztlichen Kunstfehlern von seinem Expertenwissen.
KontaktaufnahmeWir haben einen „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste kostenfreie Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.