Schlagwort-Archive: Krankenhausaufnahmevertrag
Die Haftung des beamteten Arztes in einem öf...
Bei den beamteten Ärzten bestimmt sich die Haftung aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach § 839 Abs. 1 BGB. Fällt einem beamteten Arzt nur Fahrlässigkeit zur … Weiterlesen
Die Haftung des Krankenhausträgers
Auch die Krankenhausträger haften unter Umständen für das Verschulden der Ärzte aus Deliktsrecht. Die Organhaftung So werden die Krankenhausträger in der Rechtsform der juristischen Person … Weiterlesen
Die Verträge bei stationärer Behandlung
Auch wenn es sich um eine stationäre Behandlung handelt, unterliegt das Behandlungsverhältnis dem Privatrecht. Das gilt unabhängig davon, ob die Klinik privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert … Weiterlesen


