Schlagwort-Archive: Arztzusatzvertrag

Michael Graf

Die Haftung des beamteten Arztes in einem öf...

Bei den beamteten Ärzten bestimmt sich die Haftung aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach § 839 Abs. 1 BGB. Fällt einem beamteten Arzt nur Fahrlässigkeit zur … Weiterlesen

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Michael Graf

Die Haftung des Krankenhausträgers

Auch die Krankenhausträger haften unter Umständen für das Verschulden der Ärzte aus Deliktsrecht. Die Organhaftung So werden die Krankenhausträger in der Rechtsform der juristischen Person … Weiterlesen

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