Schlagwort-Archive: Arztzusatzvertrag
Die Haftung des beamteten Arztes in einem öf...
Bei den beamteten Ärzten bestimmt sich die Haftung aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach § 839 Abs. 1 BGB. Fällt einem beamteten Arzt nur Fahrlässigkeit zur … Weiterlesen
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Die Haftung des Krankenhausträgers
Auch die Krankenhausträger haften unter Umständen für das Verschulden der Ärzte aus Deliktsrecht. Die Organhaftung So werden die Krankenhausträger in der Rechtsform der juristischen Person … Weiterlesen
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